Dienstag, 22. August 2023

Mehr Landeskindergeld für Kinder mit Behinderungen

Familien mit einem minderjährigen Kind mit einer Behinderung steht auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg ab September ein höheres monatliches Landeskindergeld zu.

Anspruchsberechtigte Familien mit minderjährigen Kindern mit Behindungen erhalten künftig ein höheres Landeskindergeld. - Foto: © Familienagentur/Ingrid Heiss

Die Landesregierung hat einer Änderung der Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landeskindergeldes zugestimmt. Damit werden Familien mit minderjährigen Kindern mit Behinderungen einen höheren Monatsbeitrag des Landeskindergeldes erhalten.

Der entsprechende Beschluss ist von Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg eingebracht worden, nachdem bereits Anfang August dem Vorhaben grünes Licht erteilt worden war. Betroffen davon sind die Familien von 625 Kindern mit Behinderungen, die künftig 300 Euro beziehungweise 170 Euro im Monat erhalten werden.

Erhöhung erfolgt automatisch

„Der erhöhte Beitrag steht ab September zu. Die Erhöhung erfolgt automatisch über die nächste Auszahlung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Es braucht kein neues Ansuchen dafür“, erklärt Landesrätin Deeg. Derzeit laufen die technischen Vorbereitungen, um mit der Auszahlung im September, spätestens im Oktober starten zu können. Familien erhalten den erhöhten Beitrag in jedem Fall rückwirkend ab September.

Je nach ISEE-Wert der Familie lag der bisherige Beitrag bei 250 Euro (ISEE-Wert unter 15.000 Euro) oder 120 Euro (ISEE-Wert zwischen 15.001 bis 40.000 Euro). Keine Änderung ergibt sich für volljährige Landeskindergeldbezieherinnen und Bezieher mit einer Behinderung: Sie erhalten weiterhin 250 beziehungsweise 120 Euro als monatlichen Beitrag.

Weitere kleinere Anpassungen

Mit dem heutigen Beschluss wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen, unter anderem zum Landesfamiliengeld+. Dieses ist ein Zusatzbetrag zum Landesfamiliengeld, wenn beide Elternteile zeitweise Erziehungsarbeiten übernehmen. Das Landesfamiliengeld+ steht künftig auch Arbeitnehmenden zu, die bei Körperschaften mit öffentlicher Beteiligung (beispielsweise Gemeinde- oder landeseigene Betriebe) mit privatrechtlichen Verträgen beschäftigt sind.

lpa/stol

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