<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/referendumsantrag-zu-legaler-sterbehilfe-abgeblitzt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das Referendum zur Sterbehilfe ist nicht zugelassen worden:</a> In Italien wird nun heftig darüber diskutiert. Was bedeutet das Urteil tatsächlich?<BR /><BR />Dazu muss man wissen: Die italienische Verfassung sieht die Möglichkeit vor, Gesetze oder Teile von solchen durch ein Referendum abzuschaffen. Dazu müssen im Vorfeld 500.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Verfassungsgerichtshof muss in der Folge unter anderem über die Zulässigkeit eines solchen Antrages entscheiden: Dabei wird auch überprüft, ob das eventuelle Ergebnis des Referendums mit der Verfassung in Einklang zu bringen wäre.<BR /><BR /><embed id="dtext86-52901161_quote" /><BR /><BR />Das Referendum, das der Verfassungsgerichtshof am Dienstag nicht zugelassen hat, hätte zum Ziel gehabt, das im Strafgesetzbuch vorgesehene Verbot der Tötung mit Einwilligung aufzuheben: „Damit hätte aktive Sterbehilfe ohne Sicherheitsvorgaben und Einschränkungen straffrei werden können“, erklärt Prof. Obwexer. Dieser Teil des Strafgesetzbuches wäre ersatzlos gestrichen worden. „Dadurch würde der in der Verfassung verankerte Schutz der Menschenwürde beeinträchtigt.“<BR /><BR />Der Präsident des Landesethikkomitees, Dr. Herbert Heidegger, sagt: „Das Risiko für verletzliche, schwerkranke Personen ist zu groß: Diese Problematik kann man nicht mit einem Referendum lösen.“ Die ausführliche Begründung des Urteils werde in den nächsten Tagen folgen. Allerdings sei die Entscheidung im Sinne des Lebensschutzes zu sehen: „In einem Referendum wäre die Problematik der Euthanasie vordergründig“, so Dr. Heidegger<BR /><BR /><embed id="dtext86-52896138_quote" /><BR /><BR />Durch ein Referendum könne man eine Materie jedenfalls nicht aktiv regeln, erklärt Prof. Obwexer: „Was zeigt das? Sterbehilfe lässt sich in Italien nicht per Referendum einführen. Der Gesetzgeber ist gefordert, eine Regelung zu treffen, die die Schwächsten schützt und bestimmte Sicherheitsschleusen vorsieht.“<BR /><BR />Im Parlament werde weiterhin über einen <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/parlament-in-rom-stimmt-ueber-sterbehilfe-gesetz-ab" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe</a>, zum assistierten Suizid, diskutiert, sagt Dr. Heidegger. In der Bevölkerung gebe es teils Missverständnisse darüber, was genau mit „Sterbehilfe“ gemeint sei: „Ich glaube, es ist wichtig, in der Debatte die Begriffe klar auseinanderzuhalten. Beim assistierten Suizid ist der Mensch entscheidungsfähig und bringt mit Hilfe von außen das Mittel selbst in seinen Körper ein. Die Tötung auf Verlangen, Euthanasie oder aktive Sterbehilfe, ist davon zu unterscheiden. Das ist ein großer Unterschied.“ Beim Referendum sei Letzteres im Vordergrund gestanden, daher auch das ablehnende Urteil der Verfassungsschützer. Was dann schlussendlich im Gesetz stehen werde, „werden wir sehen“.<BR /><BR />Prof. Walter Obwexer ergänzt, mit Blick auf Europa: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht davon aus, dass ein völliges Verbot der Sterbehilfe nicht mehr mit der Charta der Menschenrechte kompatibel ist. Der Umfang, in dem Sterbehilfe gewährt wird, ist den Staaten überlassen.“ In Österreich und Deutschland gebe es bereits entsprechende Regelungen.