Mittwoch, 1. Februar 2017

Steuersünden: Kein Rabatt von Land und Gemeinde

Südtirols Lokalkörperschaften gewähren Steuersündern keine Rabatte. Bis Dienstag hätten Land und Gemeinden beschließen müssen, ob sie säumigen Zahlern die Strafe auf unbeglichene Müllgebühren oder Kfz-Steuern erlassen.

Südtirols Lokalkörperschaften gewähren Steuersündern keine Rabatte. - Foto: © shutterstock









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