Donnerstag, 22. September 2022

Wintergarten bleibt Zusatzkubatur

Für die Verglasung von Balkonen und Terrassen braucht es in Südtirol auch weiterhin ein genehmigtes Projekt. Anders als im jüngsten Dekret aus Rom vorgesehen, gelten Wintergärten nämlich hierzulande als Kubatur. Ob Südtirols Raumordnungsgesetz ans staatliche Dekret angepasst wird, sei laut Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer derzeit aber fraglich.

Wintergärten bleiben hierzulande weiter genehmigungspflichtig. - Foto: © dpa-tmn / Wintergarten Fachverband









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