Balkone und Terrassen können ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde verglast werden: So sieht es das Gesetzesdekret zum neuen Hilfspaket aus Rom vor, das nach der Verabschiedung im Senat nun in Kraft getreten ist. Demnach dürfen Wintergärten, die der Dämmung und der Reduzierung des Energieverlusts dienen, ohne Zustimmung durch die Behörden installiert werden.<BR /><BR />Während sich Wohnungs- und Hausbesitzer im restlichen Italien über diese Vereinfachung freuen dürfen, bleibt für Südtirols Immobilienbesitzer alles beim Alten. Hierzulande gilt die von Rom erlassene gesetzliche Anpassung nämlich nicht. „Da wir in Sachen Raumordnung primäre Gesetzgebungskompetenz haben, haben wir diesen Bereich selbst per Landesgesetz geregelt“, erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.<BR /><BR />Und im derzeitigen Landesgesetz sei vorgesehen, dass es für die Errichtung von Wintergärten ein genehmigtes Projekt braucht. Seit Inkrafttreten des neuen Urbanistikgesetzes im Jänner 2020 sei hierzulande eine Verglasung von Balkonen oder Terrassen kaum mehr möglich – auch weil Wintergärten, anders als im Gesetzesdekret vorgesehen, in Südtirol als Kubatur eingestuft seien. <BR /><BR />Das Land hätte nun die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten das Landesgesetz an jenes aus Rom anzupassen. Ob das passiert, sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings fraglich, so Hochgruber Kuenzer.