Dienstag, 27. Dezember 2022

Airbnb muss nun Steuern auf die Mieteinnahme zahlen

Die Vermittlungsplattform Airbnb muss die Einheitssteuer auf Mieteinnahmen („cedolare secca“) für die Kurzzeitvermietungen von Wohnimmobilien einheben und an den italienischen Staat abführen. Dies ist der Kern des Urteils, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jüngst gefällt hat. Damit endet ein Verfahren, das Airbnb 2017 gegen den italienischen Staat eingeleitet hat.

Auch bei Kurzzeitvermietungen müssen die Mieteinnahmen laut Europäischem Gerichtshof versteuert werden. - Foto: © Shutterstock









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