Dienstag, 4. Juli 2017

Das Überbringer-Sparbuch geht in Rente

Seit Dienstag dürfen Banken und die Post de facto keine Überspringer-Sparbücher (libretto al portatore) mehr ausgeben; nur noch Inhaber-Sparbücher sind erlaubt.

Inhabersparbücher sind noch in Ordnung. - Foto: © APA/DPA









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