Dienstag, 4. Juli 2017
Das Überbringer-Sparbuch geht in Rente
Seit Dienstag dürfen Banken und die Post de facto keine Überspringer-Sparbücher (libretto al portatore) mehr ausgeben; nur noch Inhaber-Sparbücher sind erlaubt.
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Inhabersparbücher sind noch in Ordnung. - Foto: © APA/DPA