Donnerstag, 7. September 2023

Förderung für Unternehmerinnen kommt recht gut an

Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, das wünschen sich viele Frauen. Seit dem heurigen Frühjahr unterstützt das Land Unternehmerinnen, Selbständige und Freiberuflerinnen dabei finanziell. Bislang wird das Angebot recht gut angenommen, wie ein erster Blick auf die Zahlen zeigt. Das Frauennetzwerk Wnet hofft, dass die Unterstützung keine Eintagsfliege bleibt.

Wenn ein Baby unterwegs ist, stellt sich für beruflich selbständige Frauen eine wichtige Frage: Wie geht es mit meinem Betrieb weiter, wenn ich in Mutterschaft bin? - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Die Förderung besteht darin, dass Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen, die wegen einer Schwangerschaft, Mutterschaft oder der Erziehung von Kindern bis zu 12 Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, einen Beitrag erhalten, wenn sie sich jemanden in den Betrieb holen, der sie in dieser Zeit vertritt.

Bislang um rund 130.500 Euro angesucht

Bislang sind 18 Ansuchen um diese Förderung eingegangen, 14 davon waren zulässig. Der Gesamtwert der zugelassenen Förderung beläuft sich aktuell auf rund 130.500 Euro, wie Manuela Defant, Direktorin der Landesabteilung für Wirtschaft, berichtet. Zur Verfügung stehen für heuer insgesamt 200.000 Euro.

Die Zahlen entsprechen – sowohl was die Ansuchen als auch was den Bedarf betrifft - unseren Erwartungen.
Manuela Defant, Direktorin der Landesabteilung für Wirtschaft


Der im Durchschnitt angesuchte Betrag beläuft sich somit auf rund 7200 Euro.
„Die Zahlen entsprechen – sowohl was die Ansuchen als auch was den Bedarf betrifft - unseren Erwartungen, sie sind auch kohärent mit dem Trentino.“

So sieht die Förderung aus

Möglich sind Beiträge bis zu 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um kleinere Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten handelt.
Wer seine Vertretung über einen Arbeitsvertrag beschäftigt, der kann einen Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung erhalten. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.
Vertreten lassen kann man sich bis zu 18 Monate lang; die Vertretung kann auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft erhöht sich maximale Vertretungszeitraum auf 24 Monate.

Die Förderung ist eine wichtige Möglichkeit, damit sich die Frauen eine gewisse finanzielle Autonomie erhalten können.
Kathrin Pichler, Präsidentin des Frauennetzwerkes Wnet


Wnet, das Netzwerk von Frauen in der Wirtschaft, das sich die Förderung von Frauen im Beruf zum Ziel gesetzt hat, sieht in der Unterstützung eine gute Hilfe. „Es ist eine wichtige Möglichkeit, damit sich die Frauen eine gewisse finanzielle Autonomie erhalten können“, erklärt Wnet-Präsidentin Kathrin Pichler. „Die Frauen sind so nicht gezwungen, ihr Geschäft für eine bestimmte Zeit auf null zu stellen und müssen sich auch nicht an den Partner oder eine Bank wenden, weil sie keine Einnahmen haben.“
Doch wie leicht findet man – erst recht in Zeiten des Personalmangels – eine passende Vertretung, die für einige Monate im Betrieb einspringt? Das sei jetzt noch schwer zu beurteilen, meint Pichler. Dazu habe man noch zu wenig Rückmeldungen erhalten. „Da sind wir sehr interessiert, wie das Feedback der Frauen ausschauen wird.“
Wichtig sei aber, dass die Unterstützung keine einmalige Aktion bleibe, sondern auch in den kommenden Jahren immer wieder aufgelegt werde, betont Pichler. „Dann können die Frauen auch leichter damit planen. Deshalb ist unser Appell an die Landesregierung, den Fördertopf ein paar Jahre offen zu halten.“

gam

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