Der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett übt scharfe Kritik am „Decreto sostegni“ – Deeg: „Covid-Soforthilfe wird bis Ende April verlängert“.<BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR /><BR />„Eine Katastrophe“, so antwortet Tony Tschenett auf die Frage, wie er das „Decreto sostegni“ bewerte. Die Corona-Pandemie und die ausgefallene Wintersaison im Tourismus hatten zur Folge, dass weit über 10.000 Saisonarbeitskräfte in Südtirol nicht nur ohne Gehalt, sondern mittlerweile seit mehreren Monaten auch ohne Arbeitslosengeld dastehen. Viel Hoffnung hatte man daher auf das neue Dekret der römischen Regierung gesetzt, da es immer wieder hieß, das Arbeitslosengeld werde verlängert und möglicherweise auch rückwirkend ausbezahlt. Dem ist aber nicht so. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48385967_quote" /><BR /><BR /><BR />Laut dem Text des Dekretes werde das Arbeitslosengeld nämlich nicht verlängert, von rückwirkender Auszahlung schon gar nicht zu reden. Laut Dekret haben die Betroffenen nur Anrecht auf einen Una-tantum-Beitrag, also einen einmaligen Beitrag, in Höhe von 2400 Euro. „Aber auch hier muss man aufpassen“, sagt Tschenett. Denn diesen Beitrag würden nur die Saisonbeschäftigen im Tourismus erhalten. Andere Betroffene – etwa im Handel – erhalten laut Dekret überhaupt nichts. <BR /><BR /><BR />„Aber auch wenn ich diese 2400 Euro erhalte, dann bin ich noch nicht einmal pensionsversichert“, ärgert sich der ASGB-Vorsitzende. Diese Vorgangsweise der italienischen Regierung sei „völlig inakzeptabel“. Für Saisonangestellte sei dieses Dekret eine Katastrophe, so Tschenett. Er fordert daher, dass sich die SVP-Parlamentarier in Rom weiterhin dafür einsetzen, dass das Arbeitslosengeld doch noch verlängert wird. „Das Dekret muss ja erst in ein Gesetz umgewandelt werden und vielleicht erreicht man noch etwas.“ <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48386001_quote" /><BR /><BR /><BR />Zudem, sagt Tschenett, müsse das Land nun einspringen. Konkret fordert er, dass die Covid-Soforthilfe, die Ende März ausläuft, verlängert werden sollte, bis die neue Soforthilfe startet – dies soll im Mai der Fall sein. „Das haben wir vor“, sagt Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Erst gestern habe man in der Landesregierung darüber gesprochen. Es sei zwar noch nicht formell beschlossen, aber die aktuelle Covid-Soforthilfe soll bis Ende April verlängert werden. „Damit entsteht auch keine zeitliche Lücke, bis die neue Soforthilfe im Mai starten wird.“ <BR /><BR /><BR />Laut dem ASGB-Vorsitzenden sollte es aber auch möglich gemacht werden, nicht erst im Mai für die neue Soforthilfe ansuchen zu können: „Das muss jetzt schneller gehen.“ Das gehe rein technisch nicht, sagt Deeg, da die dazu notwendige Plattform für die Anträge erst adaptiert werden müsse. „Aber nachdem wir die aktuelle Soforthilfe bis Ende April verlängern, entsteht keine Lücke“, so die Soziallandesrätin. „Wir wollen wirklich alle Härtefälle auffangen und unterstützen.“<BR />