Zu prüfen sind laut Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) insbesondere die Anwendung des Steuersatzes als auch des Freibetrages für Hauptwohnung: „Daher empfehlen wir, die GIS-Berechnung der Gemeinde – welche ein Vorschlag ist – sorgfältig zu prüfen. Sollten Zweifel bestehen, ist es ratsam, diese abzuklären, bevor bezahlt wird. Hilfestellung hierzu geben Steuerbeistandszentren oder Steuerberater.“
Bei dieser Gelegenheit verweist die VZS auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 209/2022 vom 13. Oktober 2022, welches vorsieht, dass beiden Ehepartnern mit verschiedenen Wohnsitzen die Anerkennung der Begünstigung als Hauptwohnung zusteht, sofern jeder Ehepartner Besitzer der jeweiligen Wohnung ist. Mit dem Landesstabilitätsgesetz 2023 (LG. 16/2023, Art. 5 - Beiblatt 3 zum Amtsblatt vom 29.12.2022, Nr. 52) wurde in Südtirol dieser neuen Bestimmung Rechnung getragen und das Landesgesetz zur Immobiliensteuer abgeändert: „Betroffene, welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen rechtzeitig aktiv werden und der entsprechenden Gemeinde die jeweils notwendigen Unterlagen und Erklärungen zukommen lassen.“