Dienstag, 12. Januar 2016

"Gepflanzte" Weinbauern: Wer nicht aufpasst, muss roden

Nichts ist mehr wie es war im Weinbau, was das Pflanzen von Rebflächen betrifft. Seit Neujahr ist nämlich der Kauf und Verkauf bzw. der Handel von Pflanzrechten definitiv Geschichte. Und noch etwas gilt es unbedingt zu beachten: nämlich die Verträge über die Pflanzrechte zeitig zu melden, sonst muss gerodet werden.

Vorsicht: Für die Pflanzung von Rebflächen gibt es Neueregelungen und einzuhaltende Termine. - Foto: © APA/EPA









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