Dienstag, 1. August 2023

Handelskammer Bozen: Neue Pflichtmediation im Wirtschaftsbereich

Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen werden sowohl freiwillige als auch vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediationen durchgeführt. Seit dem 1. Juli 2023 erweitert das Cartabia-Gesetz zur Reform der Justiz die Pflichtmediation auf zusätzliche Bereiche der Wirtschaft.

Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen werden sowohl freiwillige als auch vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediationen durchgeführt. - Foto: © shutterstock

Bei der Mediation moderiert eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator den Konflikt, trifft jedoch keine Entscheidungen, sondern begleitet die Verhandlungen zwischen den Medianden und zeigt dabei neue Sichtweisen auf ein Problem auf. Es geht darum, dass die Konfliktparteien ihre Probleme selbst lösen, ohne Schiedsspruch oder Urteil. Das gelingt bei guter Zusammenarbeit der Parteien in kurzer Zeit.

Eine Pflichtmediation war bisher vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen.
Seit dem 1. Juli 2023 dehnt das Cartabia-Gesetz die Pflichtmediation nun auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.

Konflikte mit geringem Kosten- und Zeitaufwand lösen

„So müssen Konflikte, welche Konsortien, Personengesellschaften und Stille Gesellschaften betreffen bei einer anerkannten Mediationsstelle verhandelt werden, anstatt ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Dasselbe gilt für das Bezugs-, Zuliefer- und Vertragswesen. Die Parteien, die Werkverträge sowie Franchising- und Netzwerkverträge abgeschlossen haben, müssen einen Mediationsversuch unternehmen, um ihre Konflikte beizulegen“, informiert Ivo Morelato, Verantwortlicher der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen.

Die neuen Bereiche der Pflichtmediation ergänzen die schon bestehenden Streitmaterien und sind durch das Bestehen einer dauerhaften Beziehung zwischen den Parteien gekennzeichnet, welche durch eine Mediation aufrechterhalten werden kann. Die Beteiligten können mit dem Beistand einer erfahrenen Mediatorin oder eines erfahrenen Mediators eine Lösung erzielen, an welcher sie persönlich mit ihrem rechtlichen Beistand arbeiten.

In der Mediation werden die Gründe des Konfliktes und etwaige Missverständnisse zwischen ihnen geklärt, verbunden mit einem geringen Kostenaufwand und kurzen Fristen. Auf diese Weise wird die weitere, künftige Zusammenarbeit der Geschäftsparteien gewährleistet.

stol

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