Studien und Umfragen kommen immer wieder zum selben Ergebnis: Ein großer Teil der Arbeitnehmer ist im Urlaub für den Job verfügbar.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/umfrage-jeder-dritte-bueroarbeiter-auch-im-urlaub-erreichbar" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Eine Erhebung des Umfrageinstituts YouGov in Deutschland hat es nun wieder gezeigt (STOL hat berichtet).</a> Fast jeder dritte Befragte gab an, auch im Sommerurlaub für den Job erreichbar zu sein. Jeder Neunte will sogar jeden Tag für die Arbeit da sein. Und selbst unter den Befragten, die sagen, dass sie nicht für die Arbeit erreichbar seien, wirft gut ein Viertel mindestens einmal pro Woche einen Blick auf die dienstlichen Nachrichten. Befragt wurden mehr als 2000 Bürobeschäftigte in Deutschland.<BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen: Stimmen Sie ab! Sind auch Sie in den Ferien für Ihren Arbeitgeber verfügbar?</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="209205" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /><b>STOL: Muss ein Arbeitnehmer im Urlaub für seinen Chef erreichbar sein?</b><BR />Josef Tschöll: Nein, es besteht keine Pflicht dazu, im Urlaub erreichbar zu sein. Der Urlaub dient der Erholung. Es liegt im Ermessen der Betroffenen und in ihrer Verantwortung, wie sie damit umgehen. Für Mitarbeiter in Führungspositionen oder an leitender Stelle ist es natürlich schwieriger, das Handy einfach ausgestellt zu lassen. Die Praxis zeigt: Zu Leuten in Schlüsselpositionen besteht in der Regeln auch im Urlaub Kontakt. Aber rechtlich ist das Ausschalten problemlos möglich.<BR /><BR /><embed id="dtext86-55373261_quote" /><BR /><BR /><b>STOL: Ist es möglich, eine Abrufbereitschaft im Arbeitsvertrag festzulegen?</b><BR />Tschöll: Natürlich kann man eine solche vorsehen. Aber wenn sich der Mitarbeiter nicht daran hält, kann der Arbeitgeber nichts dagegen unternehmen.<BR /><BR /><b>STOL: Was, wenn ein Arbeitnehmer im Betrieb dringend gebraucht wird – etwa um einen kranken Kollegen zu ersetzen?</b><BR />Tschöll: In dem Fall kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen; denn den Urlaub kann der Arbeitgeber aufgrund der produktiven Bedürfnisse des Betriebes festlegen. Natürlich muss er dem Arbeitnehmer die angefallenen Spesen ersetzen, etwa die Hotel- oder Reisekosten. Die Kollektivverträge sehen vor, wie diese Entschädigungen gestaltet sein müssen. In der Praxis kommen solche Rückholungen aber so gut wie nie vor: Das sind Regelungen für absolute Ausnahmesituationen und nicht für alle Mitarbeiter ein Thema. Wenn ich im Urlaub nicht erreichbar bin, bin ich nicht erreichbar. <BR /><BR /><b>STOL: Haben die neuen Smart-Working-Gewohnheiten an der Praxis etwas geändert?</b><BR />Tschöll: Die Distanzierung ist gefallen, die Hemmschwelle etwas gesunken, Mitarbeiter über das Smartphone zu kontaktieren – das kann sein... Am Firmenhandy sehe ich E-Mails oder Whatsapp-Nachrichten der Kollegen auch am Strand im Liegestuhl ohne Schwierigkeiten. Ich würde sagen, auf diese Kanäle konzentriert sich der Großteil des Kontakts im Urlaub. Kaum jemand nimmt den Laptop mit ins Hotel, um auf der schattigen Terrasse ein paar Stunden zu arbeiten. Das Smartphone ist aber immer dabei.