Wenn größere Geldbeträge von einem Konto auf das andere verschoben werden, könnte der Verdacht auf Geldwäsche aufkommen und die Steuerbehörde auf den Plan treten. Um den privaten Kredit problemlos über die Bühne zu bringen, genügen einige Kleinigkeiten. <BR /><BR />Helfen will gelernt sein – und das gilt auch bei finanziellen Hilfsaktionen im Familien- und Freundeskreis. Geht etwa auf dem Konto eines Studenten eine Summe von 5000 Euro ein, könnte die Steuerbehörde durchaus genauer hinschauen, selbst wenn hier ein Vater oder die Mutter dem Nachwuchs das Geld vorstreckt, um zum Beispiel die Studentenbude auf Vordermann zu bringen. <BR /><BR />Der Verdacht auf Geldwäsche könnte auch aufkommen, wenn etwa bei einem Kleinunternehmer mit nicht gerade berauschenden Bilanzen wie aus dem Nichts eine ansehnliche Summe eintrudelt – und zwar nicht weil der Laden plötzlich brummt, sondern weil ihm ein Freund mit einem unkomplizierten Privatkredit aus der Patsche helfen will. <BR /><BR />Bis vor Jahren war eine solche finanzielle Hilfsaktion noch unkomplizierter, vor allem die inzwischen geltende Obergrenze für Bargeld (seit 1. Juli 2020 bei 2000 Euro) macht Bares im Bündel oder im Kuvert praktisch unmöglich. Schon kleinere und mittlere Summen müssen daher den Weg über Konto, Überweisung oder Scheck gehen – und dieser ist für die Steuerbehörde durchaus einsehbar. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="800486_image" /></div> <BR />Doch es muss kein Vertrag oder gar Notar her, um die private Kreditvergabe steuerrechtlich lupenrein über die Bühne zu bringen. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass der größere Geldfluss im Familien- und Freundeskreis irgendwo <b>dokumentiert und begründet</b> sein muss. <BR />Dazu gibt es einfache und effektive Möglichkeiten. Das beginnt bei der <b>Überweisung</b> auf das Konto des Empfängers, bei dem ein konkreter Zahlungsgrund angegeben werden sollte, etwa „Kauf des Autos“ , „Kaution für die Wohnung in XY“ oder „Unterstützung in finanziellen Schwierigkeiten“. <BR /><BR />Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die private Kreditvergabe auch <b>schriftlich dokumentieren</b>. Dazu genügt ein selbst aufgesetzter Text, der neben Ort und Datum vor allem Verleiher und Empfänger nennt, dann die Geldsumme, den Verwendungszweck und wenn festgelegt die Modalitäten der Rückgabe (in Raten, Einmalzahlung). <BR /><BR />Um dieses private Dokument auch „offiziell“ und damit vor der Behörde hieb- und stichfest zu machen, reicht ein einfacher Dreh: Der selbst aufgesetzte Text kann entweder mittels <Fett>Einschreibebrief</Fett> oder digital über ein <Fett>zertifiziertes Mail-Postfach</Fett> (PEC) an den Empfänger des Geldbetrages geschickt werden. Damit rückt die private Vereinbarung gewissermaßen in den Rang eines Vertrages. <BR /><BR />Übrigens ist diese Absicherung mit Einschreibebrief oder PEC-Mail auch dann nützlich, wenn das Geld nicht verliehen, sondern geschenkt wird. In diesem Fall ist dann oft auch eine Steuer fällig. s+ wird auch darüber noch genauer informieren. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />