Dienstag, 19. April 2016

Kampf den falschen Immobilienmaklern

Immer wieder gibt des Menschen, die sich als Immobilienmakler betätigen, ohne die dafür notwendige Befähigung zu haben. Wenn über diese Verträge abgeschlossen werden, wird das bei notariellen Urkunden unter anderem für die Kunden zum Problem. Um dem falschen Spiel einen Riegel vorzuschieben, wurde nun ein Vereinbarungsprotokoll gegen unbefugte Immobilienmaklertätigkeit unterzeichnet, wodurch die falschen Makler gemeldet werden sollen.

Kürzlich wurde am Bozner Gericht ein Vereinbarungsprotokoll zur Bekämpfung illegaler Maklertätigkeiten im Immobilienbereich unterzeichnet - Foto: © shutterstock









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