lvh-Baugruppenobmann Markus Bernard erklärt: „Wir befinden uns nach wie vor in einer schwierigen Situation. Die Unternehmen leiden unter dem explosiven Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise. Die hohe Inflation führt dazu, dass vor allem Privatpersonen viele Bauprojekte auf Eis legen und vorerst abwarten. Auch die öffentliche Hand schiebt Aufträge erstmal hinaus. Hinzu kommt eine gewisse Unsicherheit in den Gemeinden hinsichtlich Interpretation des neuen Raumordnungsgesetzes.“ <BR /><BR />Ein Blick in die Zukunft stimmt viele Unternehmen derzeit nachdenklich. Bereits bis zum Jahresende und spätestens im ersten Quartal ist laut Rückmeldung vieler Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ein Rückgang der Bauaufträge spürbar.<BR /><BR />Entsprechend sei nun Handeln gefragt. Gestaltungsspielräume sollten vor allem im Rahmen des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft genutzt werden. Darin sieht der lvh einen wesentlichen Grund für die Stagnation. <BR /><BR />„Das Gesetz steht und fällt mit den neuen Planungsinstrumenten. Diese sind aber erst aktiv, wenn die Gemeinden ihre Gemeindeentwicklungsprogramme umgesetzt haben und daran arbeiten sie ja erst“, betont lvh-Präsident Martin Haller. In der Zwischenzeit gelten sogenannte Übergangsbestimmungen, die keine dauerhaften Lösungen darstellen, aber immerhin als einzige Bestimmung „standhalten“ müssen.<BR /><BR /><b>Konkrete Lösungsvorschläge</b><BR /><BR />Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister hat bereits konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, die zum Teil auch bereits genehmigt wurden. So konnte auf Vorschlag des Verbandes und in Zusammenarbeit mit dem Landtagsabgeordneten Gert Lanz in Hinblick auf die Ausweisung neuer Baugebiete eine offenere Formulierung der Bestimmung genehmigt werden. <BR /><BR />Bei der Ausweisung neuer Baugebiete spielt es nun keine Rolle mehr, ob ein kleiner Bachlauf, eine Böschung, eine Straße o.ä. zwischen altem und neuem Baugebiet liegt. Ebenso genehmigt wurde der Vorschlag, dass in Gebäuden mit gewerblicher Zweckbestimmung und einer Raumhöhe pro Geschoss von unter 3 Metern die Erschließungskosten nur für die ersten 3 Meter Raumhöhe anfallen. <BR /><BR />„Der lvh ist in stetem Austausch mit lokalen, nationalen und europäischen politischen Vertretern, um die Rahmenbedingungen, die gerade in Hinblick auf Bauprojekte, öffentliche Aufträge und Energiekrise besonders eklatant sind, zu verbessern“, betont lvh-Verbandschef Haller. <BR />