Eigentlich dürfen Händler und Gewerbetreibende in Italien bereits seit dem Jahr 2013 Kartenzahlungen nicht ablehnen. Nur wurden bisher keine Strafen bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ausgestellt. Das ändert sich mit dem heutigen Donnerstag.<BR /><BR /><b>Wird eine Zahlung von 100 Euro mittel POS verweigert, muss der Händler mit einer Strafe von 34 Euro rechnen</b><BR /><BR />Für jede verweigerte Zahlung ist nun ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro vorgesehen. Dazu kommen außerdem 4 Prozent der jeweiligen Transaktion. Eine reduzierte Zahlung (wie in der Regel vorgesehen, wenn diese innerhalb von 60 Tagen nach dem Verstoß erfolgt) ist ausgeschlossen.<BR /><BR />Wird also eine Zahlung von 100 Euro mittel POS verweigert, muss der Händler mit einer Strafe in Höhe von 34 Euro rechnen.<BR /><BR /><b>Kritik von Kaufleuten</b><BR /><BR />Allerdings gibt es auch Umstände, die trotz verweigerter Zahlung nicht zur Strafe führen: Besteht ein „objektive technische Unmöglichkeit“, Kartenzahlungen über POS zu empfangen, wird auch kein Bußgeld gefordert.<BR /><BR />Kritik an der Regelung äußerte vor allem Confcommercio gegenüber der italienischen Nachrichtenagentur Ansa: „Strafen sind nicht das richtige Mittel, um den elektronischen Zahlungsverkehr zu fördern. Man sollte stattdessen die von den Verbrauchern und den Unternehmen zu tragenden Provisionen und Kosten senken. Helfen würden auch die Verbesserung des Instruments der Steuergutschrift auf die vom Händler gezahlten Provisionen und Gebührenfreiheit für Mikrozahlungen.“<BR /><BR />