<b>Frau Mutschlechner-Seeber, die Zahl der Privatvermieter ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Worauf führen Sie das zurück?</b><BR />Esther Mutschlechner-Seeber: Die Südtiroler Privatvermieter haben ein hochqualitatives Angebot, das immer mehr Gäste anlockt. Vor allem seit der Corona-Pandemie sehen wir, dass kleine Strukturen zunehmend gefragt sind. Zudem ist das Angebot authentisch, nachhaltig und persönlich – das wissen die Gäste zu schätzen. Vor allem der persönliche Kontakt spielt eine wichtige Rolle. 2022 haben die rund 3700 Privatvermieter mit insgesamt 27.933 Betten 3.005.843 Nächtigungen verzeichnet. Und 2023 haben wir bis November mit 31.322 Betten 3.065.335 Übernachtungen gezählt. Mit dem zunehmenden Interesse vonseiten der Gäste steigt eben auch das Angebot. Interessant ist die Tätigkeit sicher auch, weil man sie auch nebenberuflich machen kann und weil sich Familie und Beruf gut vereinen lassen. Auch stellen wir fest, dass zunehmend Rentner als Privatvermieter aktiv sind.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-62973268_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Privat- oder Kurzzeitvermietungen stehen im Zusammenhang mit Airbnb oft in der Kritik, weil es schwarze Schafe gibt, die die Pflichten nicht einhalten. Wie gehen die seriösen Anbieter damit um?</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Wenn man es richtig macht, dann ist man als Privatvermieter im Handelsregister eingetragen, hat eine Mehrwertsteuerposition und zahlt alle Steuern und Abgaben. Private, die ihren privaten Wohnraum vermieten, machen das hingegen nicht immer. Wenn die Kontrollen nun dank des neuen Identifikationscodes, den Italien eingeführt hat, erleichtert werden, dann begrüßen wir das. <BR /><BR /><b><BR />Airbnb ist sicher auch für die Südtiroler Privatvermieter eine wichtige Plattform..</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Ja, auf jeden Fall. Aber nicht nur für die Privatvermieter. Auch gewerbliche Betriebe, also Hotels und Pensionen, sowie Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Anbieter nutzen Airbnb, um mehr Sichtbarkeit zu erhalten. Das muss man auch immer berücksichtigen, wenn es heißt, dass die Angebote auf Airbnb zunehmen. Es sind nicht nur Privatvermieter darauf vertreten. <BR /><BR /><embed id="dtext86-62977110_listbox" /><BR /><BR /><BR /><b>Im Zusammenhang mit dem Airbnb-Boom gibt es auf gesamtstaatlicher Ebene immer wieder Ankündigungen und Versuche, Kurzzeitvermietungen unattraktiver zu machen. Wie sehr belastet das die seriösen Privatvermieter?</b><BR />Mutschlechner-Seeber: In Südtirol ist die Privatvermietung per Landesgesetz geregelt. Nicht alles, was in Rom entschieden wird, gilt also automatisch auch für uns. Daher bereiten uns solche Ankündigungen wenig Sorgen. Unterstreichen möchte ich aber noch etwas anderes...<BR /><BR /><b>Bitte...</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Die Privatvermieter sind eine sehr wichtige Sparte für die heimische Wirtschaft: Ihre Gäste sind es, die Restaurants besuchen, in den Geschäften einkaufen, auf den Hütten einkehren und Schwimmbäder nutzen. Die Hotels versuchen hingegen – zurecht – ihre Gäste so viel wie möglich im Hotel zu behalten. Bei den Gästen der Privatvermieter verdienen die anderen Wirtschaftssektoren aber mit. Der Geldfluss ist also ein Vielfacher. <BR /><BR /><b>Fühlen sich die Privatvermieter von der Politik eigentlich genug gehört und verstanden?</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Gehört ja, verstanden auch, genug unterstützt allerdings nicht unbedingt. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-62973269_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Wo fehlt's?</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Zu schaffen haben uns vor allem die Auslastungsgrenzen gemacht, um den vergünstigten Satz der Gemeindeimmobiliensteuer GIS in Anspruch nehmen zu können. Ursprünglich sollten wir dafür eine Auslastung von 25 bis 50 Prozent vorweisen. Das wäre ja völliger Nonsens gewesen, wenn man weiß, dass alle Tourismusbetriebe 2020 eine durchschnittliche Auslastung von 41 Prozent vorweisen konnten und die durchschnittliche Bruttoauslastung der Privatvermieter zuletzt bei 31 Prozent lag.<BR /><BR /><b>Nun braucht es für die begünstigte GIS maximal 15 bis 25 Prozent Auslastung ...</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Das ist halbwegs erträglich. Allerdings muss man auch sehen: Wenn wir aufgrund der vorhandenen Betten eine Auslastung von 20 Prozent vorweisen müssen, dann ist das nicht so einfach. Denn in den Nebensaisonen, wenn weniger Familien und eher Paare in Urlaub fahren, bekommen wir die 4 Betten, die in einer Ferienwohnung sind, nicht voll. Die Ferienwohnung wird zwar doch vermietet, aber für die Auslastungsgrenze brauche ich mehr Gäste. Und wenn man das Auslastungskriterium nicht erfüllt, zahlt man wesentlich mehr GIS. Das wäre aber nicht gerecht, weil wir gegenüber den anderen nicht-gewerblichen Vermietern, konkret den Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Anbietern, dann an Wettbewerbsfähigkeit verlieren würden. <BR /><BR /><b>Was wünschen Sie sich von der neuen Landesregierung?</b><BR />Mutschlechner-Seeber: Dass sie die Auslastungsvorgaben aufhebt, denn kein anderer Wirtschaftszweig wird auf Basis einer Auslastung besteuert.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />