Das NISF/INPS hatte versichert, dass auch diejenigen, die noch nicht in den Genuss der Aufwertung gekommen waren, eine Nachzahlung erhalten würden. <BR /><BR />Im Jänner waren nur die Renten bis zum Vierfachen des Mindestbetrags aufgewertet worden: Schon im ersten Monat des Jahres erhielten diese Bezieher 7,3 Prozent mehr.<h3> Die 6 Aufwertungsstufen</h3>Das mit dem Haushaltsgesetz 2023 eingeführte System zur Aufwertung der Renten sieht vor, dass Renten bis zum Vierfachen des Mindestbetrags zu 100 Prozent aufgewertet werden, Renten bis zum Fünffachen des Mindestbetrags zu 85 Prozent, Renten zwischen dem Fünf- und Sechsfachen des Mindestbetrags zu 53 Prozent, Renten zwischen dem Sechs- und Achtfachen des Mindestbetrags zu 47 Prozent, Renten zwischen dem Acht- und Zehnfachen des Mindestbetrags zu 37 Prozent und Renten über dem Zehnfachen des Mindestbetrags zu 32 Prozent.<BR /><BR />Der „Corriere della Sera“ rechnet für alle 6 Stufen vor, wie viel das im Einzelnen ist: Für Rentner, die zwischen dem Vier- und Fünffachen des Bruttomindestbetrags (d. h. zwischen 2101,52 und 2626,90 Euro) erhalten, gilt ab März demnach eine Aufwertung von 85 Prozent. Für Personen mit einer Bruttorente von 2626 Euro bedeutet dies eine Erhöhung um 162 Euro oder 6,2 Prozent.<BR /><BR />Wer eine Rente zwischen dem Fünf- und Sechsfachen des Mindestbetrags bekommt, d. h. zwischen 2626,91 Euro und 3152,28 Euro, wird eine Aufwertung von 53 Prozent erfahren, die Erhöhung wird also nicht 7,3 Prozent, sondern 3,869 Prozent betragen. Wer – im Beispiel des „Corriere“ – eine Rente von etwa 3150 Euro brutto hat, kann mit einer Erhöhung von etwa 121 Euro rechnen. Das ist weniger als bei jemandem, dessen Rente das Fünffache des Mindestbetrags beträgt, und vor allem weniger, als er nach dem bisherigen Aufwertungssystem erhalten hätte, das ihm eine Erhöhung von etwa 172 Euro beschert hätte, so der „Corriere“.<h3> Höhere Renten: Geringere Aufwertung</h3>Für Renten zwischen dem Sechs- und Achtfachen des Mindestbetrags gilt eine Aufwertung von 47 Prozent, was einer Erhöhung von etwa 3,43 Prozent entspricht. Wer eine Rente von 4200 Euro brutto bezieht, bekommt eine Erhöhung von etwa 144 Euro gegenüber den 229 Euro, die ihm nach dem bis 2022 geltenden System zugestanden hätten.<BR /><BR />Das Prinzip setzt sich fort: Je höher die Rente, desto geringer die Anpassung.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Rente" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr zum Thema finden Sie hier.</a>