Zur Erklärung: Der italienische Gesetzentwurf (legge concorrenza 2016) sah ursprünglich vor, dass alle Energieanbieter unter 100.000 Kunden sowohl eine gesellschaftliche, als auch die funktionale Trennung vornehmen müssen. Will heißen: Jedes E-Werk müsste jeweils einen eigenen Geschäftsführer für die Bereiche Stromproduktion, Stromhandel und Stromverteilung einstellen. Zusätzlich bräuchte es auch eigene Gremien für diese 3 Geschäftsfelder: Also jeweils 3 Verwaltungs- und Aufsichtsräte. Damit nicht genug, müsste die Trennung auch räumlich erfolgen, was natürlich auch die Notwendigkeit von zusätzlichen Mitarbeitern bedeutet.„Das wäre der sichere Ruin für Südtirols E-Werke“, sagte der Direktor des Südtiroler Energieverbandes (SEV), Rudi Rienzner, kürzlich gegenüber den „Dolomiten“. Mithilfe der SVP-Senatoren Albrecht Plangger und vor allem Hans Berger ist es aber gelungen, eine Ausnahmeregelung in den Gesetzentwurf zu schreiben. „Dieser Passus sieht vor, dass alle E-Werke mit weniger als 25.000 Abnehmer von der Trennung der 3 Geschäftsfelder nicht betroffen sind“, sagte Senator Berger den „Dolomiten“.Nun ist das Wettbewerbsgesetz durch und damit auch der E-Werk-spezifische Passus in trockenen Tüchern.stol/sor