Mittwoch, 13. April 2016

Wohnbau: 10 Jahre früher von der Sozialbindung befreit

Wer ein Häusel kauft, baut oder wiedergewinnt und dazu auf die Wohnbauförderung zurückgreift, ging bisher immer automatisch eine Bindung für mehrere Jahrzehnte ein. Diese wird - laut neuem Gesetzt - für alle künftigen Bauten 10 Jahre früher gelöst. Für alle älteren Beitragsbezieher gilt: Sie können sich früher freikaufen.

Die Bindungsdauer für die geförderten Wohnbauten ist nun kürzer. - Foto: © shutterstock









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