Indem der Hotelier für jeden Kauf einen anderen Notar beauftragte, kam er 9 Jahre lang damit durch, die jeweilige Immobilie als Erstwohnsitz anzugeben und anstatt der anfallenden 9 Prozent Registergebühr nur 2 Prozent zu zahlen, die für die Erstwohnung anfallen.<BR /><BR />Auf diese Weise hinterzog der Mann zwischen 2010 und 2019 rund 40.000 Euro, was nun mit einer Verwaltungsstrafe von rund 12.000 Euro sowie einer Anzeige bestraft wird.<BR /><BR />Zudem droht dem Bozner eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren, da der Betrag der hinterzogenen Registergebühren in 3 von 11 Fällen höher als 3999,96 Euro war.<BR /><BR />Aus diesem Grund haben die Finanzbeamten eine Immobilie des Hoteliers im Wert von 14.000 Euro beschlagnahmt, was in etwa die hinterzogene Steuer der 3 Immobilien abdeckt.