Johannes Beutel hatte seiner Ehefrau Alexandra Riffeser am 24. September 2018 am Huber-Hof in Gratsch/Meran nach einem Streit 43 Messerstiche zugefügt und damit ihren Tod verursacht. Wie berichtet, hatten Beutels Verteidiger Marco Ferretti und Alessandro Tonon in ihrer Kassationsbeschwerde versucht, den erschwerenden Umstand der Grausamkeit zu kippen. Sie beriefen sich auf ein Präzedenzurteil der Vereinten Sektionen des Kassationsgerichtes. <BR /><BR />Dieser Maxime zufolge lasse sich Grausamkeit nicht allein an der Anzahl der Verletzungen festmachen: Was den Ausschlag gebe, sei die Absicht, die dahinterstehe, nämlich, das Opfer mehr leiden zu lassen als nötig. Beutels Verteidiger sahen dies als nicht gegeben an.<BR /><BR /> Bei Aberkennung des Erschwernisgrundes der Grausamkeit hätte das Strafmaß für Beutel im Fall einer Neuauflage des Verfahrens in zweiter Instanz auf 24 Jahre absinken können. In erster Instanz war Beutel im verkürzten Verfahren abgeurteilt worden, er hätte dies erneut beanspruchen können. Damit hätte das Endergebnis sogar nur mehr 16 Jahre Haft betragen können. <BR /><BR />Und die Verteidigung hätte bei der Verhandlung am Dienstag durchaus gute Karten gehabt: Der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht hatte sich dafür ausgesprochen, das Urteil zu annullieren und zur Neuverhandlung rückzuverweisen, da der erschwerende Umstand der Grausamkeit seiner Auffassung nach in zweiter Instanz nicht entsprechend begründet worden sei. Doch die Höchstrichter sahen das anders. Nun sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, und das Urteil ist rechtskräftig. <BR /><BR />Schon Richter Emilio Schönsberg, der Beutel im Juli 2020 zu 30 Jahren Haft verurteilt hatte – ein Urteil, das das Berufungsschwurgericht im April 2021 bestätigte – war überzeugt, dass Beutel grausam gehandelt habe. Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung festgestellt hatte, sei Beutel bei dem Angriff über die eigentliche Tötungsabsicht hinausgegangen und habe dem Opfer zusätzliche Qualen zugefügt. Die Tat sei mit 2 Messern ausgeführt worden, sie habe sich in 2 Räumen und vor der Haustür abgespielt, Alexandra Riffeser habe Abwehrverletzungen an den Händen gehabt, und einige Stiche seien ihr ins Gesicht versetzt worden. <BR /><BR /> Beutel sitzt seit dem Tag des Mordes in vorbeugender Verwahrungshaft im Bozner Gefängnis. In Kürze wird er nach Mailand verlegt. Er muss den Hinterbliebenen von Alexandra Riffeser, die sich mit Rechtsanwalt Federico Fava als Nebenkläger eingelassen hatten, die Verfahrenskosten (12.000 Euro) erstatten. Schadenersatz geleistet hat er bis heute nicht.