Bei der globalen Biodiversitäts-Konferenz COP15 in Montreal konnte man sich auf das Ziel einigen, dass bis zum Jahr 2030 30 Prozent der Erdoberfläche unter Schutz gestellt werden müssen. Südtirol erreicht dieses Ziel derzeit noch nicht. Im Moment sind 21Prozent der Fläche Südtirols als Natur- oder Nationalpark, Biotop oder Naturdenkmal geschützt. Damit fehlen noch 9 Prozent, um das Ziel zu erreichen. <BR /><BR />Im Nachhaltigkeitsprogramm der Südtiroler Landesregierung, das im Rahmen der Veranstaltungsreihe Every-Day-for-Future vorgestellt wurde, wird das 30 Prozent-Ziel als konkrete, geplante Maßnahme bereits genannt. Die Vereinigung Südtiroler Biologen fordert die Landesregierung nun auf, das genannte Ziel nun zügig umzusetzen.<h3> Diese Gebiete sollen als Schutzgebiete ausgewiesen werden</h3>Dabei wird empfohlen besonders jene Gebiete als Schutzgebiete auszuweisen, die einen besonders hohen Wert für die Biodiversität in Südtirol haben. Aber auch jene Gebiete, die unter besonders hohem Druck stehen. Dazu zählen unter anderem die Villanderer Alm, die Lüsner und Rodenecker Alm sowie Gebiete nördlich und westlich der Langkofelgruppe, wie z.B. die Cunfinböden.<BR /><BR />Die Ausweisung großer Teile der Villanderer Alm als Natura-2000-Gebiet, wurde bereits vor Jahren von der Europäischen Kommission gefordert, aber am Ende nach politischer Intervention in Rom nicht umgesetzt. Aufgrund des Vorkommens von zahlreichen Niedermooren und gemähten und beweideten Bürstlingsrasen (ebenfalls FFH-Lebensräume) ist auch die Ausweisung weiterer Almgebiete erforderlich, allen voran die gesamte Lüsner und Rodenecker Alm sowie die Gebiete nördlich und westlich der Langkofelgruppe (Cunfinböden, Comunweide, Gebiete rund um Zallinger). <BR /><BR />Aufgrund des besonders hohen Wertes der kontinentalen Trockenrasen im Vinschgau, Etsch- und Eisacktal sei die Ausweisung zusätzlicher Gebiete am Vinschger Sonnenberg und in der Bozner Umgebung notwendig. In Trockenrasen, Magerwiesen und weiteren wiesenartigen Habitaten mit hohem Naturwert ist eine Nutzung nach Ausweisung eines Schutzgebietes nicht nur möglich, sondern in der Regel auch ausdrücklich erwünscht, so die Südtiroler Biologen. Diese wird im Falle einer Mahd derzeit auch teilweise durch Landschaftspflegeprämien abgegolten.<h3> Naturnahe Wälder und zusätzliche Gebirgsregionen schützen</h3>In Bezug auf die Waldgebiete wird empfohlen besonders naturnahe beziehungsweise wirtschaftsferne Wälder nach dem Vorbild der österreichischen Naturwaldreservate unter Schutz zu stellen. Daran gekoppelt ist ein weitgehender Nutzungsverzicht. Finanzielle Einbußen für die Besitzer müssten in Folge vergolten werden.<BR /><BR />Aber auch die Ausweisung von zusätzlichen Gebirgsregionen zu Schutzgebieten wird als sinnvoll erachtet. Aufgrund ihrer einzigartigen Pflanzenvielfalt sollten dabei die Pfunderer Berge Priorität haben. Der Mendelkamm hingegen beherbergt zahlreiche Arten, die weltweit auf die Südalpen rund um den Gardasee beschränkt sind und verdient ebenso eine besondere Aufmerksamkeit. Unter anderem auch aus wildökologischer Sicht sei das Gebiet Langkofelgruppe samt Cunfinböden mit in den Naturpark Schlern-Rosengarten zu integrieren, um seiner Funktion als einer der letzten größeren Ruhezonen und Rückzugsgebiete zwischen den Gebieten Seiser Alm und Gröden nachzukommen. <BR /><BR />Zu guter Letzt seien auch die Sarntaler Alpen von besonderem naturkundlichen Interesse. Die Ausweisung eines Naturparkes würde neben dem Schutz der Natur auch einer sanften touristischen Nutzung dienen. Denkbar wäre besonders für diese Region jedoch auch die Ausweisung einer Biosphärenregion, wo neben den 3 Grundsäulen zum Schutz (Erhaltung, Forschung und Sensibilisierung) auch die ökonomischen Perspektiven für die Bevölkerung vor Ort im Schutz festgeschrieben werden.<h3> Schutzgebiete ungünstig verteilt: Nur 7 Prozent der tieferen Lagen geschützt</h3>Außerdem wird in der Aussendung darauf hingewiesen, dass auch die Verteilung der Schutzgebiete für den Erhalt der Biodiversität in Südtirol ungünstig ist: Von den geschützten Flächen befinden sich über 2 Drittel oberhalb von 2000 Höhenmetern. In höher gelegenen Gebieten besteht verhältnismäßig allerdings nur eine sehr eingeschränkte Gefahr des Verlusts von Biodiversität, da landwirtschaftliche Nutzung nur eingeschränkt möglich ist und die Gebiete für eine Besiedelung nicht geeignet sind. Die tieferen Lagen und Talböden hingegen sind zum allergrößten Teil nicht geschützt, wenngleich sich auch hier viele Flächen mit hohem Wert für die Biodiversität befinden. De facto sind hier lediglich 7 Prozent der Fläche geschützt.<BR /><BR />