Dienstag, 23. Mai 2023

39-Jähriger liegt nach Schlägerei seit 4 Jahren im Koma: Schadenersatz

Das Strafverfahren gegen einen 33-Jährigen aus Mazedonien, der der schwersten Körperverletzung angeklagt ist, könnte mit einem gerichtliche Vergleich über 2 Jahre Haft enden. Gestern hat er der Familie des Opfers (39), das seit inzwischen 4 Jahren im Koma liegt, im Rahmen seiner Möglichkeiten Schadenersatz geleistet.

Nach einem Fausthieb ins Gesicht war ein 39-Jähriger im Jahr 2019 ins Koma gefallen. Der Prozess gegen seinen damaligen Kontrahenten könnte bald mit einem Vergleich enden.

Zugleich haben seine Verteidiger Nicola Nettis und Corrado Faes dem Strafsenat (Vorsitz Richter Carlo Busato) ein Vergleichsangebot über 2 Jahre Haft unterbreitet. Die Wahl des alternativen Verfahrensritus wurde im Rahmen des bereits laufenden Hauptverfahrens ermöglicht, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Teil des Anklagesatzes abgeändert hatte. Im Juni entscheidet dann der Strafsenat, ob das angebotene Strafmaß angemessen ist. Falls ja, wird der Vergleich abgesegnet. Die Zustimmung der Staatsanwaltanwaltschaft zu dem Vergleichsangebot soll jedenfalls vorliegen.

Es war am Abend des 7. April 2019, als sich der folgenschwere Vorfall vor der Diskothek „Mayimba“ in der Bozner Industriezone ereignete. Wie auf dem Video der Überwachungskamera, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, zu sehen war, begaben sich 2 Männer – der Angeklagte und sein 39-jähriger Landsmann – in den Hof des Lokals. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bei denen beide auch Kampfsport-Bewegungen einsetzten.

Fausthieb: Schädel-Hirn-Trauma

Wie im Film zu sehen war, waren sich die beiden Männer durchaus ebenbürtig und blieben sich nichts schuldig. Grund für die Auseinandersetzung soll ein schon seit längerem schwelender Streit gewesen sein, den sie am betreffenden Abend schließlich mit Fäusten ausgetragen hatten. Schlag folgte auf Schlag. Plötzlich erwischte ein heftiger Fausthieb des 33-Jährigen seinen Kontrahenten im Gesicht. Dieser blieb einige Sekunden lang benommen stehen, ging dann torkelnd ein paar Schritte, bevor er bewusstlos zusammenbrach. Wie sich in der Folge herausstellte, hatte der 39-Jährige ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Er war unmittelbar nach dem Zusammenbruch ins Koma gefallen und ist bis heute nicht mehr daraus erwacht. Der Mann wird in einer Pflegeeinrichtung betreut.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen schwerster Körperverletzung gegen den 33-Jährigen, der auf freiem Fuß blieb. Die Familie des Opfers hat sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Sollte das Strafverfahren mit dem angebotenen Vergleich abgeschlossen werden und in der Folge Rechtskraft erlangen, bleibt der Familie unabhängig von der gestern entrichteten Schadenersatzzahlung weiterhin die Möglichkeit offen, eine Zivilklage gegen den 33-Jährigen anzustrengen.

rc

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