In ihrem Kampf gegen die Pädo-Pornografie im Internet arbeiten Polizeikräfte aus ganz Europa eng zusammen. Sobald die IP-Adressen von Computern, über die sich jemand oft in einschlägige Netzwerke einklinkt und dann auch entsprechendes Material daraus herunter lädt, ausgeforscht sind, werden die Behörden im jeweils zuständigen Land über diese Aktivitäten umgehend ins Bild gesetzt. <BR /><BR />So geschehen auch im Fall des in Südtirol wohnhaften 60-Jährigen, bei dem die Postpolizei heuer im März eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat. Dabei wurden sowohl das Handy als auch das Tablet des Mannes sichergestellt und untersucht. <BR /><BR />Auf beiden Geräten sollen sich sowohl Fotos als auch Filme mit pädo-pornografischem Inhalt befunden haben. Der 60-Jährige wurde verhaftet und in der Folge unter Hausarrest gestellt. <BR /><BR />Die weiteren Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft von Trient durch, das Hauptverfahren wurde dann am Bozner Landesgericht einleitet. Der 60-Jährige musste sich wegen des Besitzes von pädo-pornografischem Material verantworten. <BR /><BR />Mit der Produktion der Filme und Fotos hatte der Mann nichts zu tun, die Kinder, die darauf zu sehen sind, sollen vornehmlich asiatischer Herkunft und teilweise nicht älter als 5 Jahre sein. <BR /><BR />Vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Carlo Busato, Richter Walter Pelino, Richter Ivan Perathoner) zeigte sich der Mann am Montag geständig und reuig. Er erklärte, dass es ihm leid tue, sich das Material herunter geladen zu haben, Er werde das nie wieder tun, und wenn er heute die Möglichkeit hätte, sein Verhalten rückgängig zu machen, so würde er dies. <BR /><BR />Das Gericht verhängte über ihn ein Strafmaß von 2 Jahren und 8 Monaten, zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro. Als Nebenstrafe wurde dem Mann für die Dauer der Haftstrafe untersagt, in Schulen zu arbeiten sowie sich an Orte zu begeben, an denen sich Minderjährige üblicherweise aufhalten. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hat für den Mann keine weitere Sicherungsmaßnahme beantragt. Infolge dessen wurde der Hausarrest, unter dem der Angeklagte von seiner Verhaftung bis jetzt stand, aufgehoben. Der Mann ist wieder auf freiem Fuß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 60-Jährige kann dagegen Rechtsmittel einlegen. <BR />