Montag, 24. Juli 2023

Achammer zum Grubengesetz: „Nur mehr so viel wie nötig soll abgebaut werden“

Landesrat Achammer hat die Zustimmung des Landtages zum neuen Landesgesetz für den Abbau von mineralischen Rohstoffen begrüßt: „Nur mehr so viel wie nötig soll abgebaut werden.“

Landesrat Achammer hat die Zustimmung des Landtages zum neuen Landesgesetz für den Abbau von mineralischen Rohstoffen begrüßt. - Foto: © Unsplash

Mineralische Rohstoffe wie Sand, Kies, Schotter, Stein oder Torf finden einerseits breite Anwendung in Südtirols Bauwirtschaft und können zu einem großen Teil hierzulande abgebaut werden. Andererseits belastet der Abbau von Rohstoffen Umwelt, Landschaft und Bevölkerung. Der Südtiroler Landtag genehmigte am Montag die neue Fassung des Landesgesetzes über den Abbau von mineralischen Rohstoffen. Der Gesetzentwurf dazu war Mitte März von Landesrat Philipp Achammer in die Landesregierung eingebracht worden.

Ausgleich zwischen Versorgungsbedarf und Umweltverträglichkeit

„Es war bei der Erarbeitung des neuen Landesgesetzes wichtig, beim Abbau von mineralischen Rohstoffen eine Regelung zu finden, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange berücksichtigt und im Sinne eines Interessenausgleichs ist“, erklärte Landesrat Achammer. „Das ist uns gelungen, auch durch die Einbeziehung der betroffenen Verbände, sodass wir sagen können, eine gute Lösung gefunden zu haben, um ein Gleichgewicht zwischen Versorgungsbedarf und Rohstoffnutzung auf der einen und Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit auf der anderen Seite zu schaffen.“

Umweltausgleichsmaßnahmen und Kontrollen

Die wesentlichen Inhalte des neuen Landesgesetzes betreffen einerseits die Auflagen für die Unternehmen: So soll die Durchführung von Umweltausgleichsmaßnahmen verbessert werden, wenn Landschaften wieder hergestellt oder Gruben geschlossen werden. Strenger kontrolliert werden Vorgaben und Auflagen sowie die Termineinhaltung im Hinblick auf Tätigkeitsbeginn und Fälligkeit. Und was den Torfabbau anbelangt, so soll dieser laut Klimaplan zurückgefahren werden. Will heißen: Es können keine neuen Gruben für den Torfabbau geöffnet werden, nur für bestehende und genehmigte Gruben kann eine kurze Verlängerung vorgesehen werden, um die bereits genehmigte Abbaumenge beizubehalten. Andererseits garantiert das neue Landesgesetz Unternehmen Planungssicherheit. Auch sieht das neue Gesetz vor, dass die Bevölkerung rechtzeitig über Anträge von Grubenprojekten in der Gemeinde informiert wird.

Abbaugenehmigungen: Spekulationen und Hortungen verhindern

Außerdem: Abbaugenehmigungen werden dann erteilt, wenn der nachgewiesenen Rohstoffbedarf mitgeteilt wird. Damit soll der Spekulation und Hortung von Abbaugenehmigungen künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Auch wird ein Monitoringsystem mit einhergehender Datenbank für Gruben und Steinbrüche eingeführt sowie eine Kartografie der Sand- und Schottervorkommen und der vorhandenen Schutzzonen erstellt.

lpa

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