Mit ihrer Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in Italien haben die Großeltern mütterlicherseits die Entscheidung angefochten, mit der das Gericht in Turin in einem Urteil vom 10. Juni die Ernennung der Tante väterlicherseits, Aya Biran, zum Vormund des kleinen Eitans bestätigt hatte. Diese Aufgabe war der Frau in einer Anhörung im Kinderkrankenhaus der piemontesischen Hauptstadt übertragen worden, wo das Kind nach dem Seilbahnunglück eingeliefert worden war.<BR /><BR /> Die Großeltern mütterlicherseits argumentierten, dass Peleg – Eitans Großvater – damals seine Zustimmung zur Ernennung von Biran als Vormund nur gegeben hatte, weil ihm kein professioneller Dolmetscher zur Seite gestellt worden war und es so zu Missverständnissen gekommen sei.<BR /><BR />Die Großeltern bestritten auch die Zuständigkeit der Turiner Richter für den Fall ihres Enkels, da das Kind in Pavia gewohnt habe. Außerdem beklagten sie, dass sie in dem Verfahren „weder gehört noch förmlich zitiert“ wurden. <BR /><BR />Mit dem Urteil 34216, das am Montag von der Sechsten Zivilkammer eingereicht wurde, haben die Richter am Kassationsgericht zunächst festgehalten, dass es nicht zulässig sei, vor dem Obersten Gerichtshof Berufung gegen Maßnahmen einzulegen, „denen die Merkmale der Endgültigkeit fehlen“, wie etwa die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.<BR /><BR /> Dabei handle es sich um einen Akt, der „im Laufe des Verfahrens immer geändert oder widerrufen werden kann, wie es in der Praxis auch geschehen ist“. Schließlich stellt der Kassationsgerichtshof fest, dass die Großeltern mütterlicherseits „kein Interesse an einer Klage“ gegen die Tante hätten, da das Mailänder Jugendgericht mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 „einen Vormund für den Minderjährigen bestellt“ habe und zwar in der Person eines Rechtsanwalts. <BR /><BR />Bei dem <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/lago-maggiore-seilbahn-stuerzt-ab-mehrere-tote" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Seilbahnunglück am Lago Maggiore</a> im Mai 2021 hatte Eitan seine Eltern, seinen 2-jährigen Bruder und seine Urgroßeltern verloren. Daraufhin war ein langwieriger Sorgerechtsstreit entflammt, in Folge dessen der Junge zunächst zu seinen Großeltern nach Isreal gebracht worden war. Im Dezember 2021 hatte der Oberste Gerichtshof in Israel festgelegt, dass das Kind erneut nach Italien zu überstellen sei.<BR /><BR />