Der Bettenstopp, mit dem die Landesregierung den mancherorts ausufernden Tourismus einbremsen wollte, hat nur bedingt Wirkung gezeigt. In einigen Fällen hat sich das Land sogar vergaloppiert und gegen sein eigenes Gesetz gehandelt. So im Falle der Betten-Nachmeldungen von Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben. <BR /><BR />Mit einem Landesregierungsbeschluss wollte man im August 2022 verhindern, dass das Omnibusgesetz samt darin vorgesehenem Bettenstopp Ende Juli für 6 Monate ausgesetzt werden kann und hatte kurzerhand das sofortige Inkrafttreten des Landestourismuskonzeptes samt 20-tägigem Antragsstopp verfügt. Dagegen waren 10 Landwirte, vertreten von Rechtsanwalt Arthur Frei, vors Bozner Verwaltungsgericht gezogen – und bekamen Recht. Sie wollten in den besagten 20 Tagen Betten nachmelden, was ihnen aber von ihrer jeweiligen Gemeinde verwehrt worden war.<h3> Landesregierung hat Kompetenzen überschritten</h3>Der Richtersenat (Präsidentin Lorenza Pantozzi Lerjefors, Gerichtsrätin und Urteilsverfasserin Margit Falk Ebner, Gerichtsräte Edith Engl und Fabrizio Cavallar) kam zum Schluss, dass die Landesregierung nicht mittels einfachem Beschluss ein Gesetz außer Kraft setzen kann. Damit habe die Landesregierung klar ihre Kompetenzen überschritten, heißt es im Urteil, das schließlich in einem der Fälle heuer im April erging.<BR /><BR /> Die Richter verurteilten das Land zum Kostenersatz zu Gunsten des Rekursstellers in Höhe von 3000 Euro, zusätzlich Mehrwertsteuer, Fürsorgebeitrag und Zusatzzahlungen sowie zur Rückerstattung des Einheitsbeitrages – unterm Strich zusammen 5027,36 Euro.<h3> Leiter Reber: „Landesregierung hat alle Warnungen ignoriert“</h3>„Obwohl wir im Gesetzgebungsausschuss eindrücklich auf diese Problematik hingewiesen haben, hat die Landesregierung alle Warnungen ignoriert, bewusst ihre Kompetenzen überschritten und offen gegen das Recht verstoßen, wie die Gerichte klar bestätigt haben“, sagt der Freiheitliche Andreas Leiter Reber. <BR /><BR />„Wer denkt, dass dies schon peinlich genug für die Landesregierung wäre, irrt. Wie einem Zechpreller müssen die geschädigten Bürger nun auch noch dem Land hinterherlaufen, damit dieses endlich gemäß Gerichtsurteil seine Schulden begleicht und die Prozesskosten übernimmt.“ Gesehen hat der Rekurssteller bis heute nämlich noch keinen müden Cent – trotz Urteil und Zahlungsaufforderung durch seinen Anwalt.