Diese Summe wird immer dann fällig, wenn eine Beschwerde als unzulässig abgeschmettert wird – wie in diesem Fall, der auf den Jahreswechsel 2018/2019 zurückgeht. Den 3 Personen waren gefährliche Zündungen und Explosionen (Art 703 StGB) angelastet worden. Sie hätten an einem bewohnten Ort bzw. längs eines öffentlichen Weges Feuerwerkskörper entzündet, um ihre Solidarität mit den Insassen der Haftanstalt zu bekunden. <BR /><BR />In ihrer Beschwerde führten die 3 jungen Leute an, es gebe keinen Beweis, dass gerade sie aus einer Gruppe von 16 Personen diejenigen waren, die Böller geworfen hätten. <BR /><BR />Doch das Kassationsgericht befand die Begründung des Urteils, das der U-Richter am Bozner Landesgericht gefällt hatte (8 Tage Haft, umgewandelt in 600 Euro Geldstrafe) für ausreichend bzw. angemessen: Ein Digos-Beamter hatte die 3 Personen anhand der Aufnahme der Überwachungskamera identifiziert. Das Urteil war 2021 vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Mit der Abweisung der Beschwerde ist es nun rechtskräftig.