Donnerstag, 17. August 2023

BÜKV: Ökonomischer Teil kurz vor Unterschrift

Gute Nachricht für Landesbedienstete: Voraussichtlich mit dem Oktobergehalt können Inflationsausgleich und Ergebnisprämie ausbezahlt werden. Gewerkschaften und Land haben sich heute darauf geeinigt.

Versprechen eingehalten: Landeshauptmann Arno Kompatscher (im Bild die Unterzeichnung des alten BÜKV am 26. Mai 2023) hatte sich verpflichtet, den Landesbediensteten den Inflationsausgleich bald auszubezahlen. Der erste Schritt dazu wurde nun gesetzt. - Foto: © lpa

Am heutigen Donnerstagvormittag (17. August) fand ein Treffen zwischen Gewerkschaften und Vertretenden der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften statt. Nachdem die Landesprüfstelle einige Beanstandungen am bereits unterzeichneten, „alten“ Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für den Zeitraum 2019-2021 vorgebracht hatte, wurde am Donnerstag in breitem Einvernehmen entschieden, lediglich den ökonomischen Teil des neuen Kollektivvertrags (2022-2024) vorzuziehen und diesen noch vor Abschluss des alten Vertrags abzuschließen.

40,5 Millionen Euro für 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst

„Damit haben wir formale Rechtssicherheit und können voraussichtlich mit dem Oktobergehalt den Mitarbeitenden den Inflationsausgleich und das Akonto auf Prämien auszahlen“, sagt Hermann Troger, Vorsitzender der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. An 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über Sanitätsbetrieb und Schulwesen sowie Gemeinden und Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut - können insgesamt 40,5 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Neues Lohnmodell ab 2024 wird besprochen

Formalrechtlich wird die Landesregierung bei der Sitzung am kommenden Dienstag (22. August) einen Beschluss fassen, damit dieser ökonomische Teil des neuen Vertrags nun getrennt unterzeichnet werden kann. Die Unterschrift dazu soll am kommenden Mittwochabend erfolgen. Bereits in den Tagen danach werden die Verhandlungen zum BÜKV 2022-2024 weitergehen, um innerhalb der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen zu werden. Hier geht es unter anderem um das neue Lohnmodell, das für neue Mitarbeitende ab Jänner 2024 gelten soll.

Parallel werden die Einwände der unabhängigen Landesprüfstelle am BÜKV 2019-21 so schnell wie möglich geprüft und entsprechend angepasst, damit dann auch dieser Vertrag von beiden Seiten noch einmal offiziell unterzeichnet und umgesetzt werden kann.

lpa

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden