Eigentlich wäre die Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheitsberufen erst am 31. Dezember ausgelaufen. Auf Vorschlag von Gesundheitsminister Orazio Schillaci beschloss der Ministerrat am Montag, das Ende der Impfpflicht auf 1. November vorzuziehen. Gleichzeitig endet damit auch die Suspendierung für all jene Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, die sich bislang einer Corona-Impfung verweigert haben. <BR /><BR />Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, aber auch in den Altersheimen sollte sich durch diese Entscheidung aus Rom die angespannte Personallage etwas entspannen. Immerhin 208 Suspendierte aus Ärzteschaft und nichtärztlichem Personal dürfen damit ab heute wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. <BR /><BR />Wie viele der Suspendierten das heute dann auch wirklich tun, bleibt abzuwarten. Immerhin hätten rund 80 Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, die eine Corona-Impfung verweigert und in der Folge vom Dienst suspendiert worden sind, in der Zwischenzeit gekündigt, so Sanitätsdirektor Josef Widmann. Er sieht die Schwierigkeit nun vor allem darin, die Spannungen zwischen jenen, die sich impfen ließen und die ganze Corona-Pandemie hindurch gearbeitet haben, und den Rückkehrern auszugleichen.<BR /><BR />Indes hat man beim Sanitätsbetrieb die Weichen dafür gestellt, Personal, das mit befristeten Covid-Verträgen angestellt worden war, fix zu beschäftigen. Wie im vom Landtag im August verabschiedeten Omnibus-Gesetz vorgesehen, sind bis Ende 2023 solche außerordentliche Anstellungen vorgesehen.<h3> Aufatmen in Altersheimen</h3>Aufatmen heißt es auch in Südtirols Altersheimen. Hier sind es 114 Mitarbeiterinnen aus allen Berufsgruppen, die nach ihrer Suspendierung heute wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollten, wie Martina Ladurner, Vorsitzende des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS), auf Nachfrage bestätigt. <BR /><BR />Fest steht, dass vom Dienst Suspendierte heute an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen. Andernfalls gelte dies laut Marco Cappello, Leiter des Rechtsamtes im Sanitätsbetrieb, als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Dies gilt sowohl im Spital als auch im Altersheim. <BR /><BR />Für beide Bereiche weiter aufrecht bleibt hingegen die Maskenpflicht. Zwar hatte die Regierung ursprünglich angedacht, in Spitälern, Altersheimen und anderen Gesundheitsbereichen die Maskenpflicht abzuschaffen. Nach massiven Einwänden von medizinischer Seite hat man vom Vorhaben dann aber doch Abstand genommen. Und auch für all jene über 50-jährigen Arbeitnehmer, die der Impfpflicht nicht nachgekommen sind, ist alles beim Alten. Einen möglichen Aufschub der fälligen Strafe über 100 Euro hat die Regierung bislang ebenfalls nicht beschlossen.<BR />