Grund dafür ist, dass derzeit im Fall einer Überstellung in den Hausarrest eine potenzielle Tatwiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden könnte, und dass im Moment kein anderer Ort zur Verfügung steht, an dem der Mann untergebracht werden könnte. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/lebensgefaehrtin-mit-messer-verletzt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, wird dem 69-Jährigen vorgehalten, am Mittwochabend zwischen 19 und 19.30 Uhr in Sinich auf seine jüngere Lebensgefährtin mit einem Messer losgegangen zu sein. Er wurde von der Polizei festgenommen. <BR /><BR />Glücklicherweise wurde die Frau nur am Arm verletzt und konnte selbst den Notruf absetzen. Sie wurde nach der Erstversorgung ins Meraner Krankenhaus gebracht und dort medizinisch versorgt. Die Ärzte gaben die Heilungsdauer ihrer Verletzung mit 20 Tagen an. Der Mann wurde von der Polizei festgenommen.<h3> Frau hat von Anzeige abgesehen</h3>Die Frau hat von einer Anzeige abgesehen. Würde ihrem Lebensgefährten allein Körperverletzung angelastet, könnte der Fall von der Justiz nicht weiter verfolgt werden, da es im Sinne der mit Jahresanfang in Kraft getretenen Cartabia-Reform bei verschiedenen Straftaten – darunter auch Körperverletzung – einen Strafantrag der geschädigten Person braucht. Gegen den 69-Jährigen wird aber auch wegen häuslicher Gewalt ermittelt – und diese wird von Amts wegen verfolgt. <BR /><BR />Der 69-Jährige bleibt nun bis auf weiteres in Beugehaft. Indes soll die Staatsanwaltschaft bereits ein Beweissicherungsverfahren beantragt haben, in dessen Rahmen der psychische Zustand des Mannes zum Tatzeitpunkt abgeklärt werden soll. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.