Für das Holzgebäude war weder eine Baugenehmigung ausgestellt noch ein Bauantrag eingereicht worden. Zudem stand die Hütte in einem archäologischen Schutzgebiet, das durch den Landschaftsschutzplan der Gemeinde Freienfeld geschützt ist.
Der von der Behörde ausfindig gemachte Eigentümer, ein Ortsansässiger, wurde auf freiem Fuß angezeigt.
Da das Gebäude im Widerspruch zu allen urbanistischen Regelungen errichtet wurde, kann es nicht saniert werden. Der Eigentümer entschied sich deshalb laut Zuschrift der Carabinieri dazu, die Holzhütte abzureißen und so weiteren strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
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