In der Nacht auf den 1. November 2021 hatte Ivo Rabanser – <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-rabanser-kein-zweifel-an-zurechnungsfaehigkeit" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wie berichtet</a> – seinen Bruder Martin Rabanser mit einem Messer schwer verletzt, nachdem er in dessen Haus in Sëlva/ Wolkenstein eingedrungen war: Mordversuch mit Vorbedacht, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="845864_image" /></div> <BR />Die Anklage hatte 8 Jahre Haft gefordert, Ivo Rabansers Verteidigung hingegen eine Tötungsabsicht ausgeschlossen. Das Gericht hat nun entschieden: Ivo Rabanser muss wegen des Mordversuchs mit Vorbedacht für 8 Jahre ins Gefängnis.<h3> Von Tötungsabsicht überzeugt</h3>Gerade das Messer und der Pfefferspray, die Rabanser dabei hatte, hätten darauf hingedeutet, dass Ivo Rabanser mit Vorbedacht gehandelt habe, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Und er habe seine Absicht, Martin Rabanser zu töten, nur deshalb nicht ausführen können, weil dessen Frau Monika Lardschneider sich dazwischen geworfen habe und kurz darauf die Carabinieri eingetroffen seien. Für Mordversuch, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und die Waffen hatte die Anklage insgesamt 8 Jahre Haft gefordert.<BR /><BR />Die Nebenkläger – Rechtsanwalt Nicola Nettis für Martin Rabanser, Kollege Ernest Cuccarollo für dessen Frau Monika Lardschneider – sprachen sich auch gegen eine Herabstufung der Straftat aus: Es handle sich eindeutig um einen Mordversuch, auch wenn Ivo Rabanser diesen nicht vollendet habe. Es gebe zu ähnlichen Fällen entsprechende Kassationsentscheide. Sie forderten 150.000 Euro Schadenersatz für Martin Rabanser und 50.000 Euro für seine Frau: Bei beiden habe der nächtliche Angriff tiefe psychische Narben hinterlassen. Das Gericht folgte dieser Argumentation.