Dienstag, 20. August 2024

Großableitungen: Kriterien für variablen Gebührenanteil festgelegt

Die Landesregierung hat sich am heutigen Dienstag mit der Gebühr zur Nutzung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung befasst. Inhaber von Konzessionen für große Wasserableitungen (über 3 Megawatt Nennleistung) sind verpflichtet, dem Land Südtirol jährlich eine Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Gewässer zur Stromerzeugung zu zahlen. Nun wurden die Kriterien für die neue variable Komponente festgelegt.

Die Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Gewässer zur Stromerzeugung, die Konzessionäre von Großableitungen entrichten müssen, besteht nunmehr neben einem fixen auch aus einem variablen Gebührenanteil. Die Landesregierung hat nun die Kriterien dafür festgelegt. - Foto: © LPA/Peter Daldos

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