Mitte Februar hatte U-Richter Emilio Schönsberg das Amtsgutachter-Duo Josef Schwitzer und Fabio Bonadiman beauftragt, Kozlowskis Einsichts- und Willensfähigkeit zum Tatzeitpunkt abzuklären. Nur für den Fall, dass sie auf eine Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit befinden, könnte noch abzuklären bleiben, ob bei Kozlowski eine potenzielle Gemeingefährlichkeit vorliegt.
Nun wurde den beiden Amtssachverständigen noch Giuseppe Sartori aus Padua zur Seite gestellt, er wurde mit der Durchführung der Psycho-Tests, denen Kozlowski unterzogen wird, betraut.
Am 10. Juni werden die Experten dem Richter dann ihre Einschätzung unterbreiten. Damit endet das Beweissicherungsverfahren, und die Staatsanwaltschaft ist wieder am Zug. Sie wird das Ermittlungsverfahren abschließen und in der Folge über den Antrag auf Einleitung eines Hauptverfahrens entscheiden.
Kozlowski, der in vorbeugender Verwahrungshaft sitzt, war unter Mordverdacht festgenommen worden. Ihm wird zur Last gelegt, Zanella im Zuge eines okkulten Rituals, bei dem dieser wohl aus Neugier mitgemacht hatte, einen tödlichen Messerstich in den Hals versetzt zu haben. Beim Verhör hatte Kozlowski auf die Frage, weshalb er es getan hat, mehrfach mit „Ich weiß es nicht“ geantwortet. Ermittelt wird auch gegen 4 seiner Bekannten; sie sollen ihm geholfen haben, sein Handy verschwinden zu lassen.