Die Mutter ist verzweifelt – nach unzähligen Anrufen beim Sanitätsbetrieb und Gesprächen mit Verantwortlichen der Impfkampagne: Das digitale Buchungssystem erlaubt es nicht, ihre 17-jährige Tochter zur Booster-Impfung anzumelden. Ein vereinbarter Booster-Termin wurde am Tag vorher abgesagt. <BR /><BR />„Meine Tochter gehört einer vulnerablen Gruppe an, sie wurde bereits im April erst- und zweitgeimpft. Ich möchte sie dringend boostern lassen, aber das digitale System ist stoisch und wirft meine Tochter bei jedem Versuch raus. Es gibt keinen Knopf, den man drücken könnte, wenn man ,vulnerabel‘, aber minderjährig ist.“ Alle Versuche, das Problem zu lösen, seien bisher gescheitert. <BR /><BR />„Das Gesundheitsministerium hat die Booster-Impfung nur für Über-18-Jährige freigegeben. Meine 17-jährige Tochter hat keine Chance auf einen Termin: nicht über die Online-Vormerkung des Sanitätsbetriebes, nicht über die telefonische. Wir haben alles versucht.“ Dabei habe die Tochter den Körper einer Erwachsenen. Außerdem geht das Mädchen zur Schule und hat viele Kontakte – im Bus, in der Klasse. „Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sie sich ansteckt?“, fragt die Mutter. „Dann heißt es, die Mutter habe sie nicht impfen lassen.“ Die Ärzte müssten Alarm schlagen, findet sie. Darum macht sie ihren Fall öffentlich: Schließlich gebe es bestimmt viele Kinder in Südtirol, die in derselben Situation seien.<BR /><BR /><b>Noch keine Freigabe der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)</b><BR /><BR />Für Dr. Michael Mayr, Präsident des Vereins Peter Pan – eine Interessensvertretung krebskranker Kinder in Südtirol – und selbst Kinderarzt, ist das Problem neu: „Wir hatten bisher keinen derartigen Fall.“ Kleine Krebspatienten dürften aber ohnehin erst nach Abschluss der Chemotherapie geimpft werden. <BR /><BR />Tatsächlich sind Booster-Impfungen bisher nur für Erwachsene freigegeben: Auf der Internet-Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes heißt es: „Erstimpfungen sind für alle über 12 Jahren möglich. Auffrisch-Impfungen sind für Personen ab 18 möglich, falls deren abgeschlossener Impfzyklus mindestens 5 Monate zurückliegt.“ <BR /><BR />Der Verantwortliche für die Impfkampagne, Dr. Patrick Franzoni, erklärt: „Die EMA hat den Booster nur für Über-18-Jährige zugelassen. Bisher gibt es nämlich nicht genügend Daten dazu für Jüngere.“ Er persönlich hofft, dass sich dies schnell ändern möge und von den zuständigen Behörden neue Richtlinien erlassen werden: „Das Thema wird wahrgenommen“, versichert er. <BR /><BR />Allerdings bestehe die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt – zum Beispiel der Kinderarzt – in Absprache mit den Eltern eine klinische Entscheidung treffen und auch Unter-18-Jährige boostern könne, rät Dr. Franzoni. „Wenn er entscheidet, dass es für das Kind wichtig ist, handelt er im Interesse seines Patienten.“<BR /><BR /><b>Die Lösung: eine individuelle Entscheidung</b><BR /><BR />Das bestätigt auch Kinderarzt Dr. Alfons Haller aus Kurtinig: „Ich habe in meiner Praxis bereits Kindern die Auffrischungsimpfung verabreicht und dies auch dem Sanitätsbetrieb gemeldet.“ Der selbstständige Kinderarzt bietet Impfnachmittage an. Probleme habe es nicht gegeben.<BR /><BR />Dr. Michael Mayr von Peter Pan fügt hinzu: „Das wahre Problem des Kindes ist, dass sich zu viele Erwachsene nicht impfen lassen.“ Wären alle Erwachsenen geimpft, müssten sich Kinder weniger Sorgen machen. „Gerade weil es Menschen gibt, die sich nicht impfen lassen dürfen, bräuchte es die Solidarität der anderen.“