Die Hinterbliebenen des Unfallopfers beklagen einen Schaden in Höhe von rund 800.000 Euro und wollen auch vom Land Schadenersatz einklagen. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Alexander Liebrich (27) aus Baden-Württemberg war das erste Todesopfer eines Motorradunfalls im Jahr 2019. Er prallte am 21. Juni auf der Passeirer Straße in St. Martin auf einen Betonklotz. Geht es nach der Bozner Staatsanwaltschaft, soll sich jetzt ein leitender Landesbeamter wegen Mitverantwortung an dem tragischen Unfall verantworten.<BR /><BR /><BR />Die Hinterbliebenen des Unfallopfers haben sich als Nebenkläger eingelassen. Sie haben bei der gestrigen Vorverhandlung vor Richterin Carla Scheidle beantragt, dass das Gericht die Ladung des Landes als zivilrechtlich Haftenden verfügen möge – dies, damit das Land im Falle einer Verurteilung des Beamten zusammen mit ihm solidarisch zum Schadenersatz verurteilt werde. Die Ladung des zivilrechtlich Haftenden wird mit Dekret verfügt. <BR /><BR /><b>Entscheidung nächste Woche</b><BR /><BR />Die Nebenkläger beklagen eine Schaden in Höhe von rund 800.000 Euro. Dem Landesbeamten, der laut Anklage für die Instandhaltung des Straßenabschnitts zuständig war, auf dem sich der Unfall ereignet hatte, wird Mitverantwortung an fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) zur Last gelegt. Ob – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – gegen ihn das Hauptverfahren eingeleitet wird, entscheidet die Richterin nächste Woche. <BR /><BR />Der Unfall hatte sich kurz vor 17 Uhr ereignet. Alexander Liebrich war nach einem Überholmanöver von der Straße abgekommen und in einen V-förmigen Graben von rund 60 Zentimeter Tiefe geraten. Dort prallte er auf eine Kanaleinfassung aus Beton. Obwohl die sofort alarmierten Rettungskräfte in kürzester Zeit vor Ort waren und alles taten, um das Leben des Verunglückten zu retten, erlag dieser seinen schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle. <BR /><BR /><b>Der Vorwurf</b><BR /><BR />Im Raum steht der Vorwurf, dass bei der Planung bzw. beim Bau des Schachtes nicht die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden seien, wodurch dieser eine ernsthafte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dargestellt habe. Außerdem sei der Schacht nicht mit einem Abdeckgitter gesichert gewesen. Die Nebenkläger sind überzeugt, dass, falls das Bauwerk – wie gesetzlich verlangt – durch Leitplanken geschützt oder anders gebaut gewesen wäre – die tödlichen Verletzungen des Motorradfahrers hätten vermieden werden können.<BR />