Dienstag, 28. Februar 2023
„Milleproroghe“: Wiederverwertung der Baurestmassen vorerst gesichert
Mit der Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ ist auch das Inkrafttreten der neuen Regelung „end of waste“ um mindestens 6 Monate aufgeschoben worden. Die in der Baustoffverwertung tätigen Unternehmen können aufatmen.
Aufatmen in Südtirols Baustoffverwertung. - Foto: © LPA/Unsplash