Dienstag, 28. Februar 2023

„Milleproroghe“: Wiederverwertung der Baurestmassen vorerst gesichert

Mit der Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ ist auch das Inkrafttreten der neuen Regelung „end of waste“ um mindestens 6 Monate aufgeschoben worden. Die in der Baustoffverwertung tätigen Unternehmen können aufatmen.

Aufatmen in Südtirols Baustoffverwertung. - Foto: © LPA/Unsplash









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