„Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts hat, auch unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Almzeit fast vorbei ist und damit das Risiko von Wolfsübergriffen deutlich abnimmt, die Aussetzung des Dekrets des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen bis zur für den 10. Oktober anberaumten kollegialen Verhandlung angeordnet“, schreiben die Verbände weiter.<BR /><BR />Bekanntlich hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher erst am vergangenen Samstag die Ermächtigung unterzeichnet, wonach in einem Umkreis von 10 Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse 2 Wölfe im Gebiet um Mühlwald hätten entnommen werden können <a href="https://www.stol.it/tag/Wolf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet).</a><h3> Nach Aussetzung der Entnahmeermächtigung: Land verteidigt Maßnahme</h3>Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen den Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus, weshalb eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.