Donnerstag, 14. September 2023

Mit Wolfsabschuss wird es (vorerst) nichts: Gericht setzt Dekret aus

Das Verwaltungsgericht in Bozen hat das Abschussdekret für die beiden Wölfe im Pustertal ausgesetzt, das Landeshauptmann Kompatscher ausgestellt hatte. „Nun müssen die Förster, die auf der Suche nach den beiden Tieren waren, in ihre Büros zurückkehren, ihre Gewehre abladen und die Tiere leben lassen“, höhnen die Tierschutzverbände Lav, Lndc Animal Protection und WWF in einer Aussendung.

Die Jagd auf die beiden Problemwölfe in Mühlwald ist vorerst gestoppt. - Foto: © Shutterstock

„Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts hat, auch unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Almzeit fast vorbei ist und damit das Risiko von Wolfsübergriffen deutlich abnimmt, die Aussetzung des Dekrets des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen bis zur für den 10. Oktober anberaumten kollegialen Verhandlung angeordnet“, schreiben die Verbände weiter.

Bekanntlich hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher erst am vergangenen Samstag die Ermächtigung unterzeichnet, wonach in einem Umkreis von 10 Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse 2 Wölfe im Gebiet um Mühlwald hätten entnommen werden können (STOL hat berichtet).

Nach Aussetzung der Entnahmeermächtigung: Land verteidigt Maßnahme

Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen den Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus, weshalb eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.

stol

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