Was man mit diesen Einschränkungen bezweckt und warum die Gesellschaft „den Wert einer intakten Natur“ erkennen muss, erklärt der Direktor des Amtes für Natur, Leo Hilpold, im Interview. <BR /><BR /><b>Warum ist der „Bärlauch-Fall“ exemplarisch für den so genannten Raubbau? </b><BR />Leo Hilpold: Es gibt Pflanzenarten, die hierzulande häufig vorkommen. Bärlauch gehört nicht dazu. Im Raum Wien findet man ihn haufenweise. In Südtirol darf man nur maximal 10 Stängel pro Person und Tag sammeln – zum Eigengebrauch. Vergangene Woche waren es 20 Kilogramm und hierbei kann man schon von relevanten Mengen sprechen. Zudem finden derzeit die Bärlauch-Wochen statt.<BR /><BR /><embed id="dtext86-64148050_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Kommt es häufiger zu Raubbau? </b><BR />Hilpold: Raubbau bräuchte man heutzutage gar nicht. Bärlauch kann man im eigenen Garten, ja sogar in einem Topf pflanzen, er muss nur im Schatten stehen. In den letzten Jahren werden aber immer mehr Kräuter-Kurse organisiert, bei denen sehr viele Menschen auf einmal dieselbe Sorte sammeln. Nicht falsch verstehen: Kräuterkurse sind etwas Gutes, zumal Sammler dafür sensibilisiert werden, welche Kräuter sie wo sammeln dürfen und diese vor allem nicht mit giftigen Pflanzen verwechseln. Aber das hat langfristig auch Folgen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-64148054_quote" /><BR /><BR /><b><BR />Lassen sich Organisatoren dieser Kurse nicht auch von Ihrem Amt oder von Naturschutzorganisationen beraten? </b><BR />Hilpold: Teilweise, doch leider ist Naturschutz nach wie vor ein Stiefkind im gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Man hat noch nicht den Wert einer intakten Natur erkannt. Es gibt Nutzungsinteressen, hinzu kommt, dass der Raum hier begrenzt ist. Raumordnung ist ein Kind Europas – viele Menschen müssen auf engem Raum zusammenleben. <BR /><BR /><b><BR />Was bedeutet das für den Naturschutz? </b><BR />Hilpold: Das Recht auf Naturgenuss ist gesetzlich verankert, es bedingt aber auch Pflichten. Darin geht es nicht um das Verbot, die Ressourcen zu nutzen, sondern dafür zu sorgen, dass sie für alle verfügbar bleiben. Der Sinn der Regelung ist der, der Nachwelt eine Umwelt mit möglichst hoher Biodiversität zu vererben. <BR /><BR /><embed id="dtext86-64148059_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Was sollte man beim Kräutersammeln in der Natur beachten? </b><BR />Hilpold: Grundsätzlich sind alle Pflanzen geschützt. Über 80 Arten darf man gar nicht pflücken. Für einige weitere gibt es Beschränkungen, aber für alle gilt: Die Wurzel darf man nicht ausreißen. Und in Naturschutzgebieten und Biotopen darf man ohnehin nichts pflücken, unabhängig von der Pflanzenart.<BR />