Donnerstag, 4. April 2024

Nach 20-Kilo-Raubbau von Bärlauch: Was bedeutet „Recht auf Naturgenuss“?

Nach der Beschlagnahme von 20 Kilogramm Bärlauch dürfte klar sein: Man darf nicht überall so viele Kräuter pflücken, wie man will. Das wird unter anderem mit dem „Recht auf Naturgenuss“, das gesetzlich verankert ist, geregelt.

Kräuter lieber aus dem eigenen Garten als in freier Natur pflücken: Dazu rät das Amt für Natur, zumal „grundsätzlich alle Pflanzen geschützt sind“ und es wichtig ist, eine intakte Natur zu vererben. dpa-tmn/Benjamin Nolte - Foto: © dpa-tmn / Benjamin Nolte

Von:
Michele Manca








Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by