Vor U-Richter Emilio Schönsberg räumte der 28-Jährige den Einbruch ein, er bestritt allerdings, den Wohnungsinhaber bedroht und dabei auch eine Schere gegen ihn gerichtet zu haben. Gerade aufgrund dieser Vorhaltung – die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt – wird der Einbruch vor dem Gesetz jedenfalls als Raub eingestuft. (STOL hat berichtet.)
Der Richter bestätigte die Rechtmäßigkeit der Festnahme und verfügte, dass der bereits aktenkundige Mann, der ein Suchtproblem haben soll, vorerst weiter in U-Haft hinter Gittern bleiben muss. Im Bozner Gefängnis besteht für Inhaftierte, die unter einer Abhängigkeitserkrankung leiden, auch die Möglichkeit, sich fachgerecht betreuen zu lassen.
Opfer hört den Einbrecher vom Schlafzimmer aus
Der Verdächtige hatte sich Sonntagnacht Zugang zu der Wohnung in der Bozner Altstadt verschafft. Die Wohnungsbesitzer befanden sich zu dem Zeitpunkt bereits im Schlafzimmer. Die Suche des Täters nach Wertgegenständen dürfte aber nicht völlig lautlos vonstatten gegangen sein, denn seine Anwesenheit wurde bemerkt.Gerade als der Mann sich anschickte, sich mit seiner Beute – einer Geldtasche und einem Handy – aus dem Staub zu machen, wurde er vom Wohnungsinhaber gestellt. Der Täter ergriff die Flucht, doch der Wohnungsbesitzer heftete sich kurz entschlossen an seine Fersen.
Als er vom Einbrecher erst mit Worten, dann mit einer Schere bedroht wurde, alarmierte er die Polizei. Diese hat ihre Vorbeuge- und Kontrolltätigkeit über die Sommermonate verstärkt, deshalb waren schon wenige Minuten nach dem Anruf gleich 3 Streifenwagen vor Ort.
Der Wohnungsbesitzer, der den Einbrecher ganz aus der Nähe hatte sehen können, gab den Beamten eine genaue Personenbeschreibung von ihm. Die Polizisten schwärmten sofort aus und konnten den dringend Tatverdächtigen, der sich in einer Nebenstraße in der Nähe der Wohnung versteckt hatte, schon wenig später dingfest machen. Die Beute konnte sichergestellt und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.
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