Der Unfall, bei dem am Ostermontag u.a. ein Paar aus Cremona und sein 4 Monate altes Kind im Eis des Pragser Wildsees eingebrochen sind, wird aller Voraussicht nach keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen. Die letzte Entscheidung darüber liegt aber bei der Staatsanwaltschaft.
Noch liegen die Akten zum Vorfall am Pragser Wildsee bei den ermittelnden Carabinieri. Bis gestern Abend hatten diese ihre Ermittlungsergebnisse zum Vorfall der Bozner Staatsanwaltschaft nicht übermittelt. Sobald diese in Bozen eingelangt sind, wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob gegen die Eltern des Babys weitere Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht.
Touristen könnten auch als Kläger vor Gericht landen – wenig Aussichten
Wie am Dienstag aus der Staatsanwaltschaft bekannt wurde, wird, wie in solchen Fällen üblich, zwar ein Ermittlungsakt eröffnet. Zum derzeitigen Stand handle es sich zwar um ein fahrlässiges Verhalten, aber nicht um einen Straftatbestand, hieß es in der Staatsanwaltschaft.
Gegen die beiden Touristen aus der Lombardei, die mit ihrem Säugling einen Spaziergang auf dem vereisten Pragser Wildsee gemacht hatten, im Eis einbrachen und sich selbst sowie das Baby in Lebensgefahr brachten, wird wohl nicht von Amts wegen ermittelt. Das Baby wurde nämlich bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Die Heilungsdauer beträgt weniger als 20 Tage. Erst dann müsste nämlich von Amts wegen ermittelt werden.
Ermittlungen würden folglich erst dann erfolgen, wenn eine Anzeige seitens Dritter gegen die Eltern vorliegen würde. Der Vorwurf könnte demnach auf fahrlässige Körperverletzung (Art. 582 StGB) lauten.
Nicht als Angeklagte, sondern als Kläger könnten die beiden Touristen ebenfalls vor Gericht landen – falls sie zum Beispiel beschließen sollten, wegen ihres Unfalls rechtliche Schritte gegen Dritte einzuleiten. In diesem Fall hätte eine Klage, etwa gegen die Gemeinde, kaum Aussichten.
Immerhin weisen mehrere Schilder am Pragser Wildsee auf die Gefahr hin, außerdem hatte die Feuerwehr über Lautsprecher darauf hingewiesen, dass das Betreten der Eisfläche verboten sei. Zudem besteht seit Dezember eine Verordnung des Bürgermeisters, wonach der Rundweg gesperrt ist.
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