Welche Konsequenzen es für die Chinesin gibt und wie es überhaupt zu den Ermittlungen gekommen ist, lesen Sie auf s+. <BR /><BR />Mit einem gerichtlichen Vergleich über 2 Jahre Haft wurde am Bozner Landesgericht das Strafverfahren gegen eine chinesische Staatsbürgerin abgeschlossen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 42-Jährigen wurde Begünstigung und Ausbeutung der Prostitution in einem Massagesalon vorgeworfen. <h3> 10.000 Euro Schadenersatz </h3> U-Richterin Elsa Vesco hat den Vergleich abgesegnet, er ist rechtskräftig. Das Angebot, das die Verteidiger Federico Fava und Miki Eritale vorgelegt hatten, beinhaltete auch eine Schadenersatzleistung in Höhe von 10.000 Euro an das mutmaßliche Opfer – jene Frau, die Anzeige erstattet hatte. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/prostitution-in-bozner-massagesalon-42-jaehrige-verhaftet" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, war der Massagesalon in der Bozner Claudia-Augusta-Straße Ende 2021 aufgrund einer richterlichen Verfügung beschlagnahmt worden. Im Raum stand der Verdacht, dass die Betreiberin mehrere Landsfrauen angehalten habe, sich dort zu prostituieren, und dass sie von den Einnahmen profitiert habe. <h3> Kunde ermutigte Prostituierte, Anzeige zu erstatten</h3> Die Ermittlung war ins Rollen gekommen, nachdem zwischen einer der Chinesinnen und einem Südtiroler Kunden eine ernsthafte Beziehung entstanden war. In der Folge machte der Mann der jungen Frau Mut, sich aus ihrer Lage zu befreien.<BR /><BR />Ihre Ex-Chefin wurde im Dezember unter Hausarrest gestellt. Im März gab das Freiheitsgericht dann dem Antrag ihrer Verteidiger, die Sicherungsmaßnahme aufzuheben, statt. Die Frau kam frei.