Dienstag, 9. Juni 2020

Raum und Landschaft: Regelung der Eingriffsgebühr

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag eine weitere Durchführungsverordnung (DFVO) zum Landesgesetz Raum und Landschaft genehmigt, mit der die Eingriffsgebühr für die Umsetzung von Projekten geregelt wird.

Mit der am Dienstag genehmigten Durchführungsverordnung ist gesichert, dass die Eingriffsgebühr nur für neu ausgewiesene Baumasse entrichtet werden muss. - Foto: © lpa/pixabay









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