Sonntag, 9. Januar 2022

Sanitätsbetrieb vereinfacht Prozedur zur Isolation von Infizierten

Wie bereits bekannt, ist es aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit unmöglich, alle positiv getesteten Personen persönlich zu kontaktieren und sie hinsichtlich eventueller Krankheitssymptome zu befragen. Auch die Erhebung der engen Kontakte ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund führt der Südtiroler Sanitätsbetreib mit kommendem Montag, 10.01.2022, eine vereinfachte Handhabung der Isolationsverfügungen ein.

Geimpfte und geboosterte Infizierte, deren letzte Dosis weniger als 120 Tage zurückliegt, können sich nach 7 Tagen wieder „freitesten“. Für alle anderen beträgt die Mindestisolationsdauer 10 Tage. - Foto: © shutterstock









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