Der Richtersenat behielt sich die Entscheidung vor. Wie berichtet, hatte Schael Rekurs gegen den Beschluss der Landesregierung vom 3. Oktober eingelegt, mit dem Zerzers Auftrag bis Mitte Februar verlängert worden war.
Schaels Auffassung nach sei diese Verlängerung nicht rechtens gewesen, es hätte stattdessen ein Kommissar eingesetzt werden müssen.
Am gestrigen Dienstag unterstrich Schael auch sein Eigeninteresse: Amtierende Sanitäts-Generaldirektoren könnten durchaus auch nebenberuflich als kommissarischer Verwalter tätig sein, und auf der Liste der geeigneten Personen, die den Südtiroler Sanitätsbetrieb bereits kennen, stünden außer ihm nur Florian Zerzer selbst und der inzwischen pensionierte Ex-Generaldirektor Andreas Fabi.