Montag, 11. September 2023

Sonderfonds-Verfahren könnte platzen

Überraschende Wende im 2 Sonderfonds-Verfahren gegen Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder: Die Verteidigung hat am Montag beanstandet, dass eine Reihe von Ermittlungsergebnissen, die die Anklage stützen, aus einer Zeit stammen, als das Ermittlungsverfahren noch gar nicht offiziell eingeleitet war. Damit seien sie unzulässig und als hinfällig zu betrachten. Sollte der Strafsenat dieser Argumentation folgen, könnte der Sofo 2- Prozess schneller vorbei sein als gedacht.

Überraschende Wende im 2 Sonderfonds-Verfahren gegen Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder. - Foto: © DLife

Wie berichtet, war Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder im ersten Sonderfonds-Prozess nach 2 Freisprüchen und einer Rückverweisung durch das Kassationsgericht schließlich in Trient zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Unterschlagung im Amt verurteilt worden.

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Die Verurteilung bezog sich nur auf die von der Anklage beanstandeten „Kompensationen“: Gemeint ist der Verrechnungsmodus von Durnwalders aus eigener Tasche vorgestreckten Beträgen mit dem Sonderfonds.

Der Freispruch bezüglich der zahlreichen Spenden, die Durnwalder aus dem Sofo bestritten hatte, war vom Kassationsgericht nicht angetastet worden.

Im Sommer 2020 leitete die Staatsanwaltschaft dann offiziell Erhebungen zu den letzten Monaten von Durnwalders Amtszeit ein, und wirft ihm jetzt im rahmend es Sofo-2-Verfahrens 37 Ausgaben in Gesamthöhe von 23.642,02 Euro vor.

rc/stol

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