Das Twenty kann in der Zwischenzeit seine Tätigkeit fortsetzen. Doch die Vorbereitungen der <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/kompatscher-zu-twenty-es-wird-ein-wettbewerb-ausgeschrieben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Ausschreibung, die die Landesregierung Mitte Oktober begonnen hatte,</a> sind einstweilen gestoppt.<BR /><BR />Grundlage der Entscheidung ist ein neuer Rekurs der Aspiag Service srl vor dem Verwaltungsgericht. Sie bestreitet die rechtliche Zulässigkeit der Entscheidung der Landesregierung und macht geltend, dass eine erneute Ausschreibung die Mängel nicht beheben könne, die <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/endgueltiges-urteil-zum-twenty-verdoppelung-rechtswidrig" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">das Staatsratsurteil festgestellt habe.</a><h3> Urteil in den nächsten Wochen erwartet</h3>Die Nutzung des Grundstücks und die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in dem nicht genehmigten Teil des Grundstücks müsste untersagt werden, argumentiert die Aspiag: Es befinde sich nämlich in einem urbanistischen Gebiet, das nicht geeignet sei und nicht über die erforderlichen Genehmigungstitel verfüge. <BR /><BR />Das Land will das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten, das für die nächsten Wochen erwartet wird. <BR />