Gefällt wurde das Urteil bereits Ende März, seit Donnerstag ist es veröffentlicht: Der Staatsrat hat im Fall „Twenty“ Recht gesprochen ( <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/endgueltiges-urteil-zum-twenty-verdoppelung-rechtswidrig" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet – hier lesen Sie mehr dazu</a>). „Das sind keine guten Nachrichten, die uns aus Rom erreichen“, sagte Podini-Anwalt Dieter Schramm in einer ersten Reaktion.<BR /><BR /><b>Verdoppelung des „Twenty“ rechtswidrig</b><BR /><BR />Im Konkreten geht es um den Beschluss, mit dem die Landesregierung 2013 die Verdoppelung des „Twenty“ genehmigt hatte. Dieser wurde vom Bozner Verwaltungsgericht annulliert. Ebenso die Ausweisung des Standorts für den Bau des Einkaufszentrums von Landesinteresse generell, als auch die daraus resultierende Baugenehmigung für die Erweiterung. Den entsprechenden Rekurs hatte die Aspiag AG eingebracht und Recht bekommen. <BR /><BR />Die damalige Entscheidung der Richter in der Gerstburg hätte die Schließung von Geschäften im neuen Trakt zur Folge gehabt. Einem Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung des Verwaltungsgerichts-Urteils wurde vom Staatsrat stattgegeben: Die Schließung konnte vorerst abgewendet werden. <BR /><BR /><b>Entscheidung nun rechtskräftig – „Kein Kommentar“</b><BR /><BR />Mit dem nunmehr vorliegenden Urteil aus Rom ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig. Die beiden Rekurs-Antragsteller – Podini Holding und Landesverwaltung – müssen die Prozesskosten in der Höhe von 15.000 Euro „zuzüglich der Nebenkosten der Rechtsverfolgung“ übernehmen. <BR /><BR />Wie es jetzt weitergeht, ist vorerst unklar. Aus dem Rathaus hieß es am Donnerstag dazu: „Kein Kommentar“. <BR /><BR />